Das Fahrzeug war im Zeitraum vom 24. August, 17.00 Uhr, und 27. August, 10.00 Uhr, in der Straße "An der Frühlingslust" geparkt. Als der Besitzer zu seinem Pkw zurückkehrte, stellte er einen Schaden am Kotflügel und an der Felge seines linken Vorderreifens fest. Die Schadenshöhe dürfte sich auf etwa 2.000 Euro belaufen. Der Verursacher fuhr offenbar einfach weiter, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern.


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