Auflagen für Corona-Versammlungen verlängert

Politik

Die Auflagen für Versammlungen, die nicht ordnungsgemäß angezeigt wurden, werden bis zum 19. März 2022 verlängert. Insbesondere gelten hierfür weiterhin die folgenden Auflagen: 1,5 m Mindestabstand, OP- oder FFP2-Maskenpflicht, stationär bzw. ortsfest. Versammlungen sind nicht genehmigungspflichtig. Wer eine Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, muss dies dem Landratsamt aber spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe anzeigen.

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Sams-, Sonn- und Feiertage bleiben bei der Fristberechnung außer Betracht. Im Rahmen dieser ordnungsgemäßen Anzeige werden dann nach jeweiligem Einzelfall die Auflagen getroffen, die für den Erhalt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig sind und gegebenenfalls von den Auflagen der Allgemeinverfügung abweichen können. Versammlungen sind Zusammenkünfte von Personen, die sich gemeinsam an der öffentlichen Meinungsbildung beteiligen - etwa Demonstrationen.

Die Allgemeinverfügung vom 23. Februar 2022 findet sich auch auf der Homepage des Landratsamtes unter „Wer macht was > Bau, Gewerbe & Sicherheit > Sicherheit & Ordnung > Versammlungsrecht“.

Foto: QR-Code zum Versammlungsrecht.