Diese Bilanz zog Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute in München: "Die enormen Niederschläge und ihre verheerenden Folgen in Österreich und Osteuropa zeigen: Hochwasserschutz ist eine Daueraufgabe. Unsere Gedanken sind bei den Menschen, die von der Katastrophe betroffen sind. Die Bilder mahnen dazu, Hochwasserschutz in allen Landesteilen mit höchster Priorität voranzubringen. Um in Bayern die Kommunen vor Ort zu rüsten, wurde aktuell der HOCHWASSER-CHECK gestartet. Der HOCHWASSER-CHECK ist ein weiterer zentraler Baustein für einen noch besseren Hochwasserschutz vor Ort. Ziel ist es, unsere Kommunen wasserfest zu machen. Der HOCHWASSER-CHECK ist als Dauerberatung konzipiert. Alle paar Jahre soll es für die Kommunen ein individuelles Hochwasser-Update geben. Beim Hochwasserschutz geht es um den Schutz von Leib und Leben."
Kernelement des HOCHWASSER-CHECK ist ein ausführliches Beratungsgespräch zwischen Wasserwirtschaftsamt und Kommune, ergänzt um optionale Ortsbegehungen. Die Kommunen werden dazu individuell von den Wasserwirtschaftsämtern angeschrieben. Gemeinsam mit der jeweiligen Kommune werden dabei mögliche Wassergefahren identifiziert. Zentral hierfür sind die bestehenden Hochwassergefahrenkarten sowie die Hinweiskarte Oberflächenabfluss und Sturzflut. Letztere wurde im Februar 2024 veröffentlicht und enthält Informationen zu Risiken durch wild abfließendes Wasser in der Fläche, die auch abseits von Gewässern bestehen. Auf Grundlage dieser Beratung werden geeignete Maßnahmen erörtert und die nächsten Schritte zur Umsetzung aufgezeigt.
Seit Beginn der Hochwasserschutzprogramme im Jahr 2001 wurden bereits über 4 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz in Bayern investiert. Um den Hochwasserschutz in Bayern noch weiter zu stärken, soll unter anderem die Rechtslage dahingehend geändert werden, dass Maßnahmen des Hochwasserschutzes zukünftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Weitere Informationen im Internet unter https://www.hochwasserinfo.bayern.de/aktiv_werden/kommunen/hochwassercheck/index.htm