Die Zahl an MVZ in Bayern beträgt aktuell 1.021 - im August 2022 waren es noch 938. Nach Angaben der KVB befanden sich damals etwa 42 % der MVZ in der Trägerschaft von Krankenhäusern, ca. 22 % in Trägerschaft privater Krankenhäuser. Finanzinvestoren kaufen sich dabei regelmäßig in Krankenhäuser ein, um über deren Gründungsbefugnis MVZ betreiben zu können.
Gerlach warnte: „Diese Entwicklung gefährdet die flächendeckende ambulante Versorgung. Denn jedes neue investorengetragene MVZ (iMVZ) wird sich auf den Bestandsschutz berufen können - und damit vergrößert sich auch das Risiko irreversibler regionaler Monopolstellungen.“
Gerlach unterstrich: „Der Bundesgesundheitsminister muss seinen Ankündigungen jetzt endlich Taten folgen lassen und schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf vorlegen! Die Vorschläge Bayerns dazu liegen seit langem auf dem Tisch. Bayern hat mit Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein bereits eine Bundesrats-Initiative eingebracht, um die MVZ stärker zu regulieren und so eine flächendeckende ambulante Versorgung zu sichern. Diese Bundesrats-Initiative ist am 16. Juni 2023 mit großer Mehrheit angenommen worden. Dabei haben wir klare Maßnahmen formuliert und fordern von der Bundesregierung ein MVZ-Regulierungsgesetz.“
Die Ministerin erläuterte: „Ein solches Regulierungsgesetz soll helfen, Konzentrationsprozesse zu verhindern, um Abhängigkeiten von einzelnen Leistungserbringern zu vermeiden. Und es soll für Patientinnen und Patienten ersichtlich machen, welche Träger und Investoren hinter einem MVZ stehen. Jeder sollte wissen, wem er sich für seine Behandlung anvertraut und welche wirtschaftlichen Interessen möglicherweise dahinter stehen.“
Gerlach fügte hinzu: „Unsere Initiative soll daher auch den Schutz der Patientinnen und Patienten verbessern. Wir haben auch im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode festgeschrieben, dass Bayern eine massive Beschränkung investorengetragener MVZ erreichen will. Die Staatsregierung wird daher weiter auf der Umsetzung der beschlossenen Bundesrats-Initiative der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zur Regulierung von MVZ bestehen.“
Der Vorstand der KVB – Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – erklärten: „In der ambulanten Versorgung in Bayern gibt es mehrere Herausforderungen zu bewältigen. Das wird nur zu schaffen sein, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Insofern freuen wir uns sehr über den intensiven Austausch mit Ministerin Judith Gerlach zu wichtigen Themen wie der Bedarfsplanung, dem Bereitschaftsdienst und der Digitalisierung. Ganz besonders bemerkenswert ist, dass die Ministerin sofort ihre volle Unterstützung zugesagt hat, als es um eine bessere Regulierung und mehr Transparenz bei den investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) ging. Wir waren uns einig, dass die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung nicht zum Spekulationsobjekt von Finanzinvestoren aus dem In- und Ausland werden darf. Ein entschlossenes Handeln des Bundesgesetzgebers ist mehr als überfällig.“
Der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes, Dr. Wolfgang Ritter, sagte: „Gesundheit darf nicht zu einem Geschäftsmodell verkommen. Umfang und Ausgestaltung der medizinischen Versorgung unserer Patientinnen und Patienten müssen sich weiterhin vordringlich am medizinischen Versorgungsbedarf und am Gemeinwohl, nicht an finanziellen Renditeerwartungen von Kapitalinvestoren orientieren.“
Thema der Gespräche waren auch die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung vor allem bei Kinder- und Jugendärzten sowie die aktuelle Situation bei der psychotherapeutischen Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, die anstehende Notfallreform sowie innovative Teampraxen-Modelle im hausärztlichen Bereich.