Holetschek betonte am Montag in München anlässlich der Übergabe eines Förderbescheids in Höhe von rund 450.000 Euro für die Unterstützung der ambulanten Hospizarbeit der bayerischen Hospizvereine: „Wir müssen ein Leben in Würde bis zuletzt ermöglichen. Deshalb ist es wichtig, dass schwerstkranke und sterbende Menschen eine bestmögliche medizinische und pflegerische, aber auch psychosoziale Versorgung erhalten. Sie brauchen die Gewissheit, dass sie in ihrer letzten Lebensphase nicht alleine sind. Dazu leistet die Hospizarbeit einen immensen Beitrag.“ Holetschek fügte hinzu: „Ein wichtiger Teil einer umfassenden Hospizversorgung ist die ambulante Hospizarbeit, die größtenteils ehrenamtlich erbracht wird. Dafür möchte ich meinen größten Respekt aussprechen. Deshalb fördern wir die ambulante Hospizarbeit der Hospizvereine schon seit über einem Jahrzehnt. Darüber hinaus hat Bayern die Fördersumme seit dem Jahr 2018 mittlerweile mehr als verdreifacht auf heute über 450.000 Euro.“ Der Minister ergänzte: „Die rund 140 Hospizvereine mit über 25.000 Vereinsmitgliedern und knapp 7.500 ehrenamtlich Tätigen leisten tagtäglich Enormes für die Betroffenen und machen unsere Gesellschaft damit menschlicher. Eine qualitativ hochwertige Hospiz- und Palliativversorgung wäre ohne den engagierten Einsatz der haupt- und ehrenamtlich Tätigen so nicht möglich.“
Der Minister unterstrich: „Wir haben bereits viel erreicht. Schon jetzt nimmt Bayern im bundesweiten Vergleich eine Vorreiterrolle in der Hospiz- und Palliativversorgung ein. Viele Versorgungsangebote auf höchstem Qualitätsniveau sind in Bayern schon Realität. Ich wünsche mir, dass wir uns in Zukunft noch breiter aufstellen: nicht nur auf Palliativstationen und im Hospiz, sondern auch zu Hause und im Pflegeheim. Sterben und Tod müssen in unserer Gesellschaft einen Platz im Leben haben.“ Um das ambulante Versorgungsangebot zu ergänzen, gibt es in Bayern derzeit 23 Hospize für Erwachsene mit insgesamt 253 stationären Plätzen sowie zwei teilstationäre Tageshospize für Erwachsene mit insgesamt 14 Plätzen. Zudem gibt es zwei stationäre Hospize für Kinder und Jugendliche mit insgesamt 20 Plätzen und ein teilstationäres Kindertageshospiz mit vier Plätzen. Die Investitionskosten für die Errichtung von Hospizplätzen sowie von Tageshospizplätzen werden in Bayern mit einer Summe von bis zu 10.000 Euro je neu geschaffenem Platz gefördert.
Um die hospizliche und palliative Versorgung in Pflegeheimen weiter zu verbessern, unterstützt und fördert das StMGP verschiedene Projekte wie zum Beispiel das Projekt „Zeitintensive Betreuung im Pflegeheim – ZiB“. Darüber hinaus fördert das StMGP Fortbildungsmaßnahmen mit dem Schwerpunkt „palliative care“, um Pflegefachkräften den Zugang zur Weiterbildung zu diesem Bereich zu erleichtern. Weitere Informationen zur Hospizversorgung in Bayern finden Sie unter www.stmgp.bayern.de/gesundheitsversorgung/sterbebegleitung/hospiz/.