Die Entscheidung erfolgte in enger Abstimmung mit der Höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Unterfranken und der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Schweinfurt. Die Arbeiten des Vorhabensgträgers werden voraussichtlich ab Anfang kommender Woche starten und behördlicherseits begleitet und kontrolliert werden. Die Entscheidung der Regierung von Unterfranken knüpft an zahlreiche zwingende Vorgaben, nachdem die im Teilgenehmigungsbescheid vorgesehenen vorbereitenden CEF-Maßnahmen (Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion) durch den Vorhabensträger noch nicht vollständig hergestellt waren und aktuell drei bekannte Feldlerchenreviere zu schützen sind. Unter anderem sind vom Vorhabensträger die bekannten Revierzonen der Feldlerche mit entsprechenden Sicherheitszonen von den Sondierungsmaßnahmen auszusparen. Eine Beeinträchtigung der Feldlerchenbruten ist zwingend zu vermeiden; die ausführenden Personen sind entsprechend ausführlich in die dafür notwendigen Betriebsabläufe einzuweisen.
Die noch ausstehenden CEF-Maßnahmen in Bezug auf die Sicherung der Feldhamsterpopulation sind auf jeden Fall zeitnah nachzuholen. Den Inhalt dieser Pressemitteilung, eventuell ergänzende Anlagen und Informationen, sowie gegebenenfalls Bilder mit Bildunterschriften können Sie im Internet unter folgendem Link https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/presse/pressemitteilungen/archiv/2023/104/index.html abrufen.