Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Sonntag in München hingewiesen: „Bayern ist für Hebammen als Arbeitsort attraktiv. Unsere Förderprogramme wie der Hebammenbonus und die Niederlassungsprämie wirken: Innerhalb von drei Jahren ist die Zahl der Hebammen im Freistaat um zehn Prozent gestiegen. Waren es 2019 noch 3.208 Hebammen in Bayern, waren nach aktuellen Auswertungen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Jahr 2022 schon 3.507 Hebammen tätig.“ Der Minister ergänzte: „Das ist eine erfreuliche Entwicklung, auf der wir uns aber nicht ausruhen. Ich setze mich dafür ein, dass sich noch mehr Hebammen im Freistaat niederlassen und sich die Versorgung werdender Familien im Freistaat noch weiter verbessert. Denn Hebammen leisten vor, während und nach der Geburt Großartiges für die Familien. Ihre Arbeit für die Gesundheit von Mutter und Kind ist ganz besonders wertvoll.“ Der Minister unterstrich: „Der Freistaat setzt sich seit Jahren wirkungsvoll für den Hebammenberuf ein. Das Interesse an unseren Förderprogrammen ist groß: Der Hebammenbonus wurde seit seiner Einführung im September 2018 mehr als 5.200 Mal beantragt, davon wurden bislang knapp 4.600 Anträge bewilligt. Für die Hebammenniederlassungsprämie gab es schon mehr als 660 Anträge, wovon mehr als 600 bewilligt wurden. Mit beiden Programmen zusammen haben wir die Hebammen in Bayern bereits mit sieben Millionen Euro gefördert. Wir stärken so die Hebammenversorgung in Bayern und sorgen auch für die dringend benötigten Nachwuchskräfte.“ Der Hebammenbonus bietet den Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe arbeiten, eine Förderung von 1.000 Euro pro Jahr. Der Bonus kann jedes Jahr neu beantragt werden. Hebammen, die eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern aufnehmen, erhalten seit dem 1. September 2019 zudem eine einmalige Niederlassungsprämie in Höhe von 5.000 Euro. So soll freiberuflichen Hebammen der Einstieg oder Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert werden.

Der Minister erläuterte: „Die Versorgung mit Hebammen in Bayern ist flächendeckend auf einem sehr hohen Niveau. Die Staatsregierung wird aber auch künftig nicht nachlassen, diesen wichtigen Beruf zu fördern. So haben wir die Niederlassungsprämie bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Das ist eine weitere Stärkung der Geburtshilfe-Strukturen im Freistaat. Eine weitere Verlängerung der entsprechenden Richtlinie ist beabsichtigt.“ Holetschek fügte hinzu: „Eine wichtige Rolle bei der Gewinnung von mehr Nachwuchskräften spielt auch die Einrichtung von Studiengängen. Bayern hat in den vergangenen Jahren rund 200 Studienplätze für die akademische Hebammenausbildung geschaffen. Die akademische Ausbildung wertet den Beruf gesellschaftlich auf und bietet gute Perspektiven für die berufliche Entwicklung. Damit wollen wir junge Menschen für das wertvolle Berufsbild begeistern.“ Holetschek ergänzte: „Mit dem ‚Zukunftsprogramm Geburtshilfe‘ unterstützt Bayern seit dem Jahr 2018 die Kommunen dabei, die wohnortnahe Geburtshilfe zu erhalten. Landkreise und kreisfreie Städte können für jedes neugeborene Kind eine Förderung von bis zu 40 Euro erhalten. Mit der zweiten Säule des Geburtshilfe-Förderprogramms werden Landkreise und kreisfreie Städte im ländlichen Raum finanziell unterstützt, um Defizite kleinerer Geburtshilfestationen auszugleichen. Auch dieses Förderprogramm wird sehr gut angenommen. Seit 2018 haben wir in das ,Zukunftsprogramm Geburtshilfe‘ insgesamt rund 76,6 Millionen Euro investiert.“


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