59 Millionen Euro aus DFG-Top-Programm für sechs bayerische Universitäten

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Rund 59 Millionen Euro aus Top-Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft für Spitzenforschung an Universitäten in München, Augsburg, Erlangen-Nürnberg, Bayreuth und Würzburg

Sechs bayerische Universitäten mit Anträgen auf DFG-Sonderforschungsbereiche/Transregio erfolgreich – Forschung zu nachhaltigen Energietechnologien, medizinischen Grundlagen oder Quantenmaterie – Wissenschaftsminister Blume: „Eindrucksvoller Erfolg in der Königsklasse der Bund-Länder-Förderung – auch dank Hightech Agenda!“ MÜNCHEN. Wissenschaftlich exzellente Forschungsvorhaben an sechs bayerischen Universitäten werden mit insgesamt rund 59 Millionen Euro für die nächsten vier Jahre gefördert. Das gab die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) heute bekannt. Die Universitäten in München, Augsburg, Erlangen-Nürnberg, Bayreuth und Würzburg beantragten zusammen mit ihren Partner-Universitäten erfolgreich sieben Sonderforschungsbereiche/Transregio der DFG zur Stärkung der Spitzenforschung. Wissenschaftsminister Markus Blume: „Materialdesign für nachhaltige Energietechnologien, zukunftsweisende medizinische Grundlagenforschung oder Fortschritte beim Verständnis von Quantenmaterie: Bayern ist DER Hotspot der innovativen Spitzenforschung auf internationalem Top-Niveau! Denn mit unserer Hightech Agenda schaffen wir dafür das bestmögliche Umfeld – das belegt dieser eindrucksvolle Erfolg in der Königsklasse der Bund-Länder-Förderung eindrucksvoll. Herzlichen Glückwunsch an die Forschenden in den drei neuen und vier fortgesetzten Sonderforschungsbereichen/Transregio und ihre Universitäten!“ Sonderforschungsbereiche (SFB) sind auf die Dauer von bis zu zwölf Jahren (in der Regel drei mal vier Jahre) angelegte Forschungseinrichtungen der Hochschulen, in denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über die Grenzen ihrer jeweiligen Fächer, Institute, Fachbereiche und Fakultäten hinweg im Rahmen eines übergreifenden und wissenschaftlich exzellenten Forschungsprogramms zusammenarbeiten. Die Förderung eines SFB-Transregio (TRR) ermöglicht eine enge überregionale Kooperation zwischen Hochschulen und den dort Forschenden sowie eine Vernetzung und gemeinsame Nutzung der Ressourcen.

Erfolgreiche Anträge: Drei Neueinrichtungen, vier Fortsetzungen - Bei den erfolgreichen bayerischen Anträgen handelt es sich um drei Neuanträge unter Beteiligung der Universität Bayreuth, der Universität Augsburg und der Technischen Universität München (TUM/2) sowie um vier Fortsetzungsanträge unter Beteiligung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU),der TUM und der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU). Diese Entscheidung traf der Bewilligungsausschuss für Sonderforschungsbereiche der DFG in seiner Sitzung am 16. und 17. Mai 2023. Sonderforschungsbereiche werden nach einem strengen Begutachtungsverfahren mit hohen Qualitätsanforderungen vergeben, müssen international sichtbar sein und bedeuten für die Universitäten einen beträchtlichen Zuwachs an Stellen und Mitteln für den jeweiligen Forschungsbereich. Die Förderung schließt zudem eine Programmpauschale von 22 Prozent ein. Für Sonderforschungsbereiche (SFB) und SFB-Transregio (TRR) stehen im Haushalt der DFG insgesamt jährlich knapp 850 Millionen Euro zur Verfügung. Die DFG fördert damit ab Oktober 2023 insgesamt 268 Sonderforschungsbereiche. Die nächste Entscheidungssitzung für SFB/TRR findet im November 2023 statt.

Breites Themenspektrum der bewilligten Anträge - Folgende drei (Transregio-)SFB unter bayerischer Sprecherschaft bzw. Mitantragstellung werden neu eingerichtet (Titel; Förderphase; antragstellende Universitäten; Sprecher; Fördermittel für bayerische Beteiligte inkl. Programmpauschale): SFB 1585: „Strukturierte Funktionsmaterialien für multiplen Transport in nanoskaligen räumlichen Einschränkungen“; Einrichtungsantrag; Universität Bayreuth; Prof. Dr. Jürgen Senker (Bayreuth); bayerischer Förderanteil 12,4 Mio. Euro.TRR 353: „Regulation von Entscheidungen in Zelltodprozessen“; Einrichtungsantrag; Universität Konstanz; Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Technische Universität München (TUM); Prof. Dr. Thomas Brunner (Konstanz); bayerischer Förderanteil 3,6 Mio. Euro.TRR 360: „Eingeschränkte Quantenmaterie“; Einrichtungsantrag; Universität Augsburg; Technische Universität München (TUM); Prof. Dr. István Kézsmárki (Augsburg); bayerischer Förderanteil 10,1 Mio. Euro. Folgende vier (Transregio-)SFB unter bayerischer Sprecherschaft werden fortgesetzt (DFG-Projektbeschreibung unter dem angegebenen Link):

SFB 1170: „Topologische und korrelierte Elektronik in Ober- und Grenzflächen (ToCoTronics)“; zweiter Fortsetzungsantrag; Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU); Prof. Dr. Björn Trauzettel (Würzburg); bayerischer Förderanteil 13,6 Mio. Euro.
https://gepris.dfg.de/gepris/projekt/258499086SFB 1369: „Vigilanzkulturen. Transformationen – Räume – Techniken“; erster Fortsetzungsantrag; Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU); Prof. Dr. Arndt Brendecke (München); bayerischer Förderanteil 9,0 Mio. Euro.
https://gepris.dfg.de/gepris/projekt/394775490TRR 267: „Nichtkodierende RNA im kardiovaskulären System“; erster Fortsetzungsantrag; Technische Universität München (TUM); Goethe-Universität Frankfurt am Main; Prof. Dr. Stefan Engelhardt (München); bayerischer Förderanteil 6,1 Mio. Euro.
https://gepris.dfg.de/gepris/projekt/403584255TRR 285: „Methodenentwicklung zur mechanischen Fügbarkeit in wandlungsfähigen Prozessketten“; erster Fortsetzungsantrag; Universität Paderborn; Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), Technische Universität Dresden; Prof. Dr.-Ing. Gerson Meschut (Paderborn); bayerischer Förderanteil 3,7 Mio. Euro.
https://gepris.dfg.de/gepris/projekt/418701707

Nähere Informationen zu den einzelnen Sonderforschungsbereichen finden Sie hier: DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft - DFG fördert elf neue Sonderforschungsbereiche

Hintergrundinformation: Der klassische Sonderforschungsbereich (SFB) wird in der Regel von einer Hochschule beantragt. Der SFB-Transregio (TRR) wird von mehreren (in der Regel bis zu drei) Hochschulen gemeinsam beantragt.


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