Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen weiter verbessern

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Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek will den Schutz vor Missständen in Pflegeheimen weiter verbessern.

Holetschek betonte am Mittwoch in München: „Wir müssen alles dafür tun, dass bei der Pflege der Mensch mit seiner Würde und seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt steht. Die überwiegende Mehrheit der Pflegeheime in Bayern leistet gute Arbeit. Aber Missstände müssen schnell erkannt und behoben werden. Dafür brauchen wir effizientere und bessere Kontrollen.“ Der Ministerrat hat daher am gestrigen Dienstag eine entsprechende Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) gebilligt. Im nächsten Schritt erfolgt die Verbandsanhörung. Die Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ist Teil des im März 2022 beschlossenen Fünf-Punkte-Plans zur Verbesserung des Schutzes von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen. Holetschek erläuterte: „Wir schlagen vor, die Maßnahmen bei Mängeln zu verschärfen, Verfahrensabläufe zu verbessern, mehr Transparenz zu schaffen und die Prävention von Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch zu verstärken.“ Holetschek fügte hinzu: „Die Überwachungs-, Kontroll- und Beratungsfunktion der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) ist ein wesentlicher Bestandteil für eine gute Versorgung. Mit dem Gesetzentwurf soll klargestellt werden, dass die FQA Maßnahmen insbesondere in Pflegeheimen auch ohne deren vorherige Beratung anordnen kann. Damit kann noch zielgerichteter und schneller auf Missstände reagiert werden. Wir schaffen damit nicht mehr Kontrollen, sondern eine klarere Abgrenzung zwischen Beratung und Anordnung. Wir wollen auch mehr Transparenz schaffen und dafür die bisherigen Prüfberichte in Ergebnisprotokolle umwandeln – mit Einsichtsrecht und Veröffentlichungspflicht.“

Zudem soll ein besonderes Augenmerk auf die Besonderheiten der Eingliederungshilfe im Kontext des Ordnungsrechts gelenkt werden. Der Minister fügte hinzu: „Künftig sollen vollstationäre Pflegeeinrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe der FQA Ereignisse, die die Bewohnerinnen und Bewohner oder den ordnungsgemäßen Betrieb erheblich beeinträchtigen, und die daraufhin eingeleiteten Maßnahmen unverzüglich anzeigen müssen. So kann die FQA frühzeitig beratend unterstützen.“ Das PfleWoqG regelt seit Inkrafttreten am 1. August 2008 die ordnungsrechtliche Überwachung vollstationärer Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung, für ambulant betreute Wohngemeinschaften und Betreute Wohngruppen sowie Hospize. Ziel des Gesetzes ist die Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen, die besonders schutzbedürftig sind.


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