Bund muss Regelungen zu Floating-PV-Anlagen entschärfen

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Alzenau/Berlin: Die Umsetzung der von der Stadt Alzenau geplanten PV-Floating-Anlage auf dem Hörsteiner See ist nach den Gesetzesänderungen und - verschärfungen der Ampelregierung im Sommer 2022 kaum möglich. Die Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz setzt sich deshalb in Berlin für eine Änderung der Regelungen ein und konnte erreichen, dass auch die Unionsfraktion das Thema nun in einem Antrag aufgegriffen hat.

Andrea Lindholz: „Alzenau möchte mit der Floating-PV-Anlage einen Beitrag zur Energiesicherheit für die Bürgerinnen und Bürger leisten und gleichzeitig den CO² Ausstoß reduzieren. Die Bunderegierung sollte solche Initiativen fördern anstatt ihnen Steine in den Weg zu legen. Wir sollten den Schutz der Natur und Innovationen nicht gegeneinander ausspielen. Es gilt jetzt zügig eine praxisorientierte Regelung zu finden, damit die zahlreichen Projekte, die bundesweit auf der Kippe stehen, doch noch eine Chance auf Realisierung haben. Deshalb fordern wir die Ampel in unserem Antrag auch konkret auf, die Mindestabstände zum Ufer und die maximale Bedeckung der Wasseroberfläche zu überarbeiten. Vor allem die grün geführten Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie Umwelt sind jetzt am Zug. Als Union bleiben wir am Thema dran.“

Hintergrund:  Die Stadt Alzenau plante seit Beginn 2022 die Errichtung einer  ca. 14 ha großen Floating-PV-Anlage auf dem 56ha großen Hörsteiner Baggersee. Das Projekt wurde mit großer Mehrheit vom Stadtrat auf den Weg gebracht. Ziel war es sowohl die Energiesicherheit als auch die CO²-Neutralität der Kommune voranzubringen. Aufgrund der Beschlüsse der Bundesregierung im sog. „Osterpaket“ und den folgenden Beschlüssen vom 31.Juli 2022 steht das Projekt jetzt vor dem Aus. Konkret geht es um eine Änderung des §36 Wasserhaushaltsgesetz. Dort wird unter Absatz 3 die Größe von schwimmenden PV-Anlagen auf 15% der Gewässerfläche beschränkt und ein Mindestabstand von 50m zum Ufer vorgeschrieben. Neben dem Projekt aus Alzenau stehen zahlreiche weitere Projekte mit PV-Floating-Anlagen bundesweit auf der Kippe, da sich aufgrund der Beschränkung die Wirtschaftlichkeit stark verringert.

Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag fordert die Bundesregierung mit ihrem Antrag auf, „die im Zuge des „Osterpakets“ festgelegten Mindestabstände zum Ufer sowie die maximale Bedeckung der Wasseroberfläche durch Floating-PV-Anlagen zu überarbeiten, sodass ein erweiterter Spielraum für die Wasserbehörden der Länder bei der Genehmigung von Floating-PV-Anlagen auf künstlichen und erheblich veränderten Gewässern ermöglicht wird.“ Den Antrag der Unionsfraktion im Wortlaut finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/055/2005543.pdf


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