Stärke bei Erneuerbaren Energien"

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Bayern festigt seinen Spitzenplatz beim Ausbau der Solarenergie. 

Bei der aktuellen Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur für Freiflächen-Photovoltaik (Gebotstermin 1. November) erhielten Investoren in Bayern 60 von bundesweit 104 Zuschlägen. Insgesamt wurden deutschlandweit 609 Megawatt (MW) bezuschlagt. Davon werden 307 MW in Bayern errichtet. Mehr als 50 Prozent aller neuen Freiflächen-Anlagen mit mehr als der Hälfte der Leistung entstehen in Bayern. Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger sieht Bayern auf dem richtigen Weg: "Wenn mehr als 50 Prozent aller deutschen Solarenergie-Zuschläge nach Bayern gehen, dann zeigt das, wie stark unser Land bei den Erneuerbaren Energien ist. Wir sind das Photovoltaik-Land Nummer eins in Deutschland und stehen auch bei Biomasse, Geothermie und Wasserkraft an der Spitze. Der Staatsminister betonte: "Selbst bei der Windkraft wird Bayern in den nächsten Jahren stark aufholen. Wir haben politisch den Weg durch die 10H-Reform frei gemacht und investieren mit 100 neuen Stellen gezielt in die Beschleunigung der Genehmigungen. Zu den gut 1100 bestehenden Windrädern werden in den nächsten fünf Jahren etwa 1000 neue Anlagen dazu kommen. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht."

Bei der Freiflächen-Auschreibung der Bundesnetzagentur kam nach Bayern das Land Baden-Württemberg mit großem Abstand auf Platz zwei. Bayerns Nachbarland erhielt 13 Zuschläge mit 67 (MW). Auf Platz drei kam Brandenburg mit sieben Zuschlägen und 66 MW. 38 der 60 bayerischen Zuschläge entfielen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten. Damit wurden in diesem Jahr bereits 160 der in Bayern maximal möglichen 200 Zuschläge in benachteiligten Gebieten ausgeschöpft, wobei noch die Ausschreibungsergebnisse für die Innovationsausschreibung vom 1. Dezember 2022 ausstehen. Die jährliche Höchstgrenze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten wurde in Bayern auf Betreiben Aiwangers zum 1. Juli 2020 von 70 auf 200 Anlagen erhöht. Photovoltaik-Freiflächenanlagen über 750 Kilowatt Leistung können in Bayern auf Acker- und Grünlandflächen in so genannten landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten bezuschlagt werden. Diese Möglichkeit erweitert die förderfähige Flächenkulisse gem. § 37 EEG, die unter anderem vorbelastete Flächen wie beispielsweise entlang von Bahngleisen und Autobahnen oder militärisch genutzte Konversionsflächen umfasst, erheblich.


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