"Wir müssen das Lebensmittelhandwerk sicher durch die Energiepreiskrise bekommen"

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Das Lebensmittelhandwerk ist zum Teil drastisch von den Energiepreissteigerungen betroffen.

„Ob Brot und Mehl, Wurst oder Bier, die Wettbewerbsfähigkeit unserer handwerklich hergestellten Lebensmittel wäre gefährdet, wenn wir die Betriebe mit den Energiekosten alleine ließen. Deswegen brauchen wir besondere Schutzmaßnahmen, damit wir am Ende nicht ohne Bäcker, Konditoren, Müller, Metzger oder private Brauereien dastehen“, erklärte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der sich heute bei einem Runden Tisch über die aktuelle Situation im Lebensmittelhandwerk informierte. Am stärksten betroffen sind Bäcker und Konditoren, die ihre Produkte hauptsächlich in mit Gas betriebenen Öfen backen. Dagegen kämpfen Metzger, private Brauereien und Müller auch mit den stark gestiegenen Stromkosten. „Wird die Energiepreisschraube jetzt nicht gestoppt, ist die Wirtschaftlichkeit und damit die Produktion der Betriebe zunehmend gefährdet und letztendlich auch ihre Existenz. Wenn wir unsere Lebensmittel nur noch im Supermarkt kaufen könnten, würde das einen erheblichen Verlust bayerischer Lebensqualität bedeuten. Zudem wäre ausgerechnet die ländliche Region ein klarer Verlierer bei der Nahversorgung. Das gilt auch für die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Den betroffenen Betrieben muss deswegen sofort geholfen werden, die Diskussion über die Energiepreise dauert schon viel zu lange“, sagte der Staatsminister.

Ergänzend zum Härtefonds des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen, der mit einer Milliarde Euro ausgestattet werden soll, plant Bayern ebenfalls einen Energie-Härtefallfonds für besonders betroffene Unternehmen. „Um die Bedingungen festlegen zu können, muss aber erst Berlin die bundesweiten Hilfen ausgestalten. Das muss jetzt zeitnah erfolgen. Wir können jetzt nicht mehr länger warten“, erklärte der Staatsminister. Auch kommt eine Strompreisbremse zum 1. Januar definitiv zu spät. „Unsere Handwerksbetriebe baden jetzt die Untätigkeit der Ampelregierung aus“, stellte Aiwanger fest. Der Bayerische Ministerrat hat am 11. Oktober 2022 beschlossen, über die LfA Förderbank Bayern den Energieliquiditätskredit aufzulegen. Der Energieliquiditätskredit richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro, die aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 10 Millionen Euro bei Darlehenslaufzeiten von bis zu zehn Jahren. Im Rahmen des Energieliquiditätskredits wird die Hausbank zu 80 Prozent von der Haftung freigestellt. Die Details des neuen Kreditproduktes werden derzeit von der LfA Förderbank Bayern in Zusammenarbeit mit den Bankpartnern ausgearbeitet. Der Energieliquiditätskredit soll in wenigen Wochen zur Verfügung stehen.


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