Holetschek: Neue Handlungsoptionen für Kassenärztliche Vereinigungen können flächendeckende Versorgung sichern

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Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek setzt sich dafür ein, dass Kassenärztliche Vereinigungen (KV) künftig auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) selbstständig gründen und betreiben können.

Holetschek sagte am Mittwoch: „Um weiterhin überall in Bayern eine flächendeckende ambulante ärztliche Versorgung zu gewährleisten, müssen wir neue Wege einschlagen. Dazu gehört auch, die Handlungsmöglichkeiten für Kassenärztliche Vereinigungen zu erweitern. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Das ist ein wichtiger Schritt.“ Holetschek fügte hinzu: „Es bleibt nun abzuwarten, ob dies von der Bundesregierung und dem Bundestag bei den weiteren Gesetzesberatungen aufgegriffen wird – zuletzt waren die gesundheitspolitischen Entscheidung der Bundesregierung ja mehr als enttäuschend.“ Auch wenn die Versorgungslage in Bayern insgesamt noch gut ist, gibt es aktuell bereits rund 530 offene Arztstellen, davon 400 bei der hausärztlichen und 130 bei der fachärztlichen Versorgung. Zudem drängen immer mehr investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) auf den Markt, welche sich vor allem in städtischen Ballungsräumen konzentrieren und damit eine flächendeckende Versorgung gefährden. Holetschek betonte: „Diese Entwicklungen sehe ich mit Sorge. Wir müssen mehr Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung gewinnen. Ich begrüße daher ausdrücklich die Pläne der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), künftig sogenannte Fahrschulpraxen zu gründen und zu betreiben.“ Darin sollen Ärztinnen und Ärzte angestellt werden können, um sich an die Tätigkeit im ambulanten Bereich herantasten und auf eine eigenständige Niederlassung vorbereiten zu können. Die Anstellung bei der KV soll dabei stets verbunden sein mit dem Angebot, die Praxis ab einem gewissen Zeitpunkt übernehmen zu können. Bereits im Juli hat eine von der KVB gegründete Hautarztpraxis im Landkreis Wunsiedel ihre Arbeit aufgenommen.

Der Minister erläuterte: „Damit wird für Medizinerinnen und Mediziner, die zunächst den Aufbau einer eigenen Arztpraxis scheuen, eine attraktive Alternative zu einer Tätigkeit in einem iMVZ geboten." Holetschek forderte: „Die Bundesregierung muss zudem endlich die weitere Regulierung von iMVZ auf die politische Agenda heben und die bundesrechtlichen Regelungen auf den Prüfstand stellen. Es muss sichergestellt sein, dass die Versorgungssicherheit im Mittelpunkt steht, nicht das finanzielle Interesse von Investoren.“ Holetschek sagte weiter: „Nach einem aktuellen Rechtsgutachten des Bayerischen Gesundheitsministeriums hat die KVB schon nach geltendem Recht Spielräume für die Gründung ärztlicher Einrichtungen, beispielsweise wenn eine Unterversorgung droht, weil demnächst mehrere Ärzte in den Ruhestand treten. Frühzeitige Handlungsoptionen sind der Schlüssel, um eine gute ärztliche Versorgung dauerhaft aufrecht zu erhalten. Dafür setze ich mich weiterhin ein.“ Der Minister unterstrich: „Klar ist, dass der Betrieb von KV-Eigeneinrichtungen immer subsidiär bleiben muss, also dann eine Option ist, wenn die Versorgungsdefizite nicht durch die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten behoben werden können.“


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