Der Europäische Gerichtshof hat in seinem heutigen Urteil zur deutschen Regelung von Mindestspeicherfristen für Verkehrs- und Standortdaten bestätigt, dass eine befristete Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität zulässig ist.
Kinderschänder besser aufspüren: Sechsmonatige Speicherung von IP-Adressen
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