Aiwanger begrüßt geplante Ertragsteuerbefreiung für PV-Anlagen

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Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger begrüßt die Pläne von Bundesfinanzminister Christian Lindner, kleine Photovoltaik-Anlagen bis 30kWp installierter Leistung auf Einfamilienhäusern und Gewerbegebäuden von der Ertragsteuer zu befreien.

Zudem soll es Erleichterungen für Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Gebäude sowie einen Entfall der Umsatzsteuer bei Lieferung und Installation von PV-Dachanlagen für bestimmte Bereiche geben.

Aiwanger: „Bayern setzt sich seit langem gegenüber dem Bund für eine bürgerfreundliche Lösung bei der Besteuerung von kleinen Photovoltaik-Anlagen ein. Endlich greift Bundesfinanzminister Christian Lindner unseren Vorschlag auf. Das ist ein dringend nötiger Befreiungsschlag und wird den Ausbau der Photovoltaik auf Dachflächen beschleunigen. Wir befinden uns mitten in der schwersten Energiekrise der vergangenen Jahrzehnte. So wie die Länder muss auch der Bund seine Handlungsspielräume nutzen, um die Unternehmen und Bürger von unnötigen bürokratischen Fesseln zu befreien, damit noch mehr Sonnenstrom auf dem eigenen Dach erzeugt werden kann.“

Bereits im November 2021 hat der Bundesrat einer gemeinsamen Forderung von Bayern und Hessen nach einer Ausweitung der ertragsteuerlichen Befreiung von PV-Anlagen bis 30 kWp zugestimmt. Dies wurde von der Bundesregierung trotz weiterer bayerischer Initiativen nicht aufgegriffen. Dazu erklärte Aiwanger: „Erst jetzt scheint die Ampel zu realisieren, wie dringlich es ist, den Solarausbau zu forcieren. Die geplanten steuerlichen Entlastungen machen private Investitionen in grünen Strom noch attraktiver. Jetzt müssen den Ankündigungen aber auch rasch Taten folgen.“

Gerade bei gewerblichen PV-Anlagen sind die Pläne aus Berlin aber noch nicht ausreichend. „Der Wegfall der steuerlichen und bürokratischen Hürden bei kleinen Privaten ist ein richtiger Schritt. Bei gewerblichen PV-Anlagen sind aber noch weitere Hürden abzubauen. Hier muss die Ampel unbedingt nachlegen. Gewerbebetriebe und Mittelständler brauchen ebenfalls mehr Ellenbogenfreiheit, auch in steuerlichen Fragen, damit sie nicht jeden Monat mit spitzem Stift nachrechnen müssen und beim Steuerberater sitzen. Wichtig ist, dass es gerade auch bei Eigenverbrauch weitergehende Erleichterungen gibt“, sagte der Staatsminister.

Das Bundesfinanzministerium plant zudem, bei der Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern die Umsatzsteuer auf Null zu senken, wenn die Anlagen „auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden“. Davon sei auszugehen, wenn die PV-Anlage nicht mehr als 30 Kilowatt Leistung hat. Dies dürfte die Umsetzung von PV-Projekten erheblich erleichtern. Die neuen EU-rechtlichen Grundlagen erlauben einen Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug.


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