Neueinteilung von Wahlkreisen für die Bundestagswahl 2025

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Die in jeder Wahlperiode eingesetzte Wahlkreiskommission des Bundes hat ausgehend von der bestehenden Rechtslage erste Überlegungen vorgelegt, wie entsprechend der bisherigen gesetzlichen Vorgabe die Zahl der Wahlkreise von bundesweit 299 auf 280 reduziert werden könnte. Bayern hätte in diesem Fall nicht mehr 46, sondern nur noch 44 Wahlkreise.

Nach Ansicht der Wahlkreiskommission könnte in Oberfranken und in Niederbayern je ein Wahlkreis weniger gebildet werden, da dort mehrere Wahlkreise im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich klein sind und zum Teil bereits die gesetzlich zwingend zu beachtende Neueinteilungsgrenze überschreiten. Außerdem wären damit zugleich die 44 Wahlkreise auf die Regierungsbezirke entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil verteilt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat nun auf Bitte der Wahlkreiskommission das Anhörungsverfahren eingeleitet: "Wir haben die Landesverbände der im Bundestag vertretenen Parteien gebeten, sich bis zum 19. September 2022 zu den Überlegungen der Wahlkreiskommission zu äußern“. Herrmann weist allerdings darauf hin, dass derzeit auf Bundesebene von der "Ampel-Koalition" eine grundlegende Änderung des Bundeswahlrechts diskutiert wird, die dazu führen könnte, dass es bundesweit bei 299 Wahlkreisen bleibt, aber nicht mehr alle erfolgreichen Erststimmenkandidaten tatsächlich in den Bundestag einziehen.

Die Wahlkreiskommission hat sich zunächst aber damit zu befassen, dass im Jahr 2020 der Bundestag beschlossen hat, die Zahl der Wahlkreise mit Wirkung zum 1. Januar 2024 von 299 auf 280 zu reduzieren.

Hiervon ausgehend könnte sich die Wahlkreiskommission in Bayern folgende Neueinteilungen vorstellen:

Regierungsbezirk Oberfranken:

  • Die Landkreise Wunsiedel i.Fichtelgebirge und Kulmbach würden zusammen mit der kreisfreien Stadt Hof und dem Landkreis Hof einen Wahlkreis bilden.
  • Ein zweiter Wahlkreis könnte sich dann aus der kreisfreien Stadt Coburg sowie den Landkreisen Coburg, Lichtenfels und Kronach zusammensetzen.
  • Der Wahlkreis Bamberg könnte dergestalt neu zugeschnitten werden, dass der nördliche Teil des Landkreises Bamberg hinzukommt, dafür aber einige Gemeinden aus dem Landkreis Forchheim (Igensdorf, Langensendelbach und Neunkirchen a.Brand sowie die zu den Verwaltungsgemeinschaften Dormitz, Effeltrich, Gosberg und Kirchehrenbach gehörenden Gemeinden)
  • an den Wahlkreis Bayreuth abgegeben werden.

In Niederbayern ließen sich nach Auffassung der Wahlkreiskommission bei Abgabe eines Wahlkreises die verbleibenden vier Wahlkreise so einteilen, dass sie mit den Gebietsgrenzen von Landkreisen übereinstimmen würden:

  • Der Wahlkreis Passau könnte die vier Gemeinden aus dem Landkreis Passau (Aicha vorm Wald, Eging a.See, Fürstenstein, Hofkirchen) zurückerhalten.
  • Der Landkreis Freyung-Grafenau könnte dem bestehenden Wahlkreis Straubing zugeordnet werden.
  • Der Wahlkreis Landshut würde die an den Wahlkreis Rottal-Inn abgegebene Verwaltungsgemeinschaft Gerzen und die Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d.Isar wiederaufnehmen und
  • der Wahlkreis Rottal-Inn würde dann neben den Landkreisen Rottal-Inn und Dingolfing-Landau auch den Landkreis Deggendorf mit umfassen.

Außerdem dürfte es nach Ansicht der Wahlkreiskommission erforderlich werden, den Wahlkreis Weiden zu vergrößern. Der Wahlkreis könnte etwa um die Gemeinden Vilseck, Freyung, Hirschau, Schnaittenbach, Freudenberg und Verwaltungsgemeinschaft Hahnbach aus dem Wahlkreis Amberg erweitert werden.

Bei bundesweit 280 Wahlkreisen und einem damit neu errechneten Wahlkreisdurchschnitt bestünde aus Sicht der Wahlkreiskommission die Möglichkeit, vormals notwendig gewordene Durchschneidungen von Landkreisen rückgängig zu machen: im Wahlkreis Regensburg durch Wiedereingliederung der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d.Donau, im Wahlkreis Fürth durch Wiederaufnahme der Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld und im Wahlkreis Augsburg-Land durch Zuordnung der vor der letzten Bundestagswahl abgegebenen Gemeinde Altenmünster.

Die Wahlkreiskommission wird zu Beginn jeder Wahlperiode des Deutschen Bundestags vom Bundespräsidenten ernannt. Sie hat die Aufgabe, über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und welche Änderungen der Wahlkreiseinteilung sie im Hinblick darauf für erforderlich hält. Die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern muss deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen.

Nach erfolgter Anhörung prüft die Wahlkreiskommission die eingegangenen Stellungnahmen, bevor die Landesregierungen unter erneuter Einbeziehung der Landesverbände nochmals Gelegenheit zur Äußerung erhalten. Die Wahlkreiskommission muss ihren Bericht bis Januar 2023 dem Bundesinnenministerium erstatten. Über Änderungen der Wahlkreiseinteilung entscheidet dann allein der Bundestag im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens.


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