Bis vorerst einschließlich den 30. September 2022 wird es untersagt, Wasser aus fließenden Gewässern - mit Ausnahme des Mains - zu entnehmen. Grund hierfür sind die anhaltende Trockenheit und die daraus resultierenden niedrigen Wasserstände. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden.
Verbot der Wasserentnahme aus fließenden Gewässern
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