Verbot der Wasserentnahme aus fließenden Gewässern

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Bis vorerst einschließlich den 30. September 2022 wird es untersagt, Wasser aus fließenden Gewässern - mit Ausnahme des Mains - zu entnehmen. Grund hierfür sind die anhaltende Trockenheit und die daraus resultierenden niedrigen Wasserstände. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden.

Die vorübergehende Untersagung schränkt die sogenannten Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauche ein. Diese erlauben sonst auch ohne explizite Genehmigung durch das Landratsamt das Schöpfen mit Handgefäßen wie zum Beispiel Eimern oder Gießkannen.

Nur wer eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamtes hat, darf entgegen dieses vorübergehenden Verbots auch weiterhin Wasser entnehmen. Der Main ist als sogenanntes Gewässer I. Ordnung von diesem Verbot ausgenommen. Eine Verlängerung der Allgemeinverfügung ist je nach Situation am Ende des Septembers möglich.

 


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