Holetschek erläuterte: „Deshalb haben wir beschlossen, dass ab sofort bis auf Weiteres für bestimmte Gruppen – darunter Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen wie Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen – eine Selbstauskunft zum Nachweis eines Anspruches auf Testung ausreicht. Den Bund fordere ich erneut mit Nachdruck auf, dass er schnellstmöglich mit den notwendigen Klarstellungen für eine geordnete Umsetzung der Testverordnung sorgt.“
Bis das Bundesgesundheitsministerium verbindliche Vorgaben zum Nachweis des Anspruchs auf Bürgertestung kommuniziert, wird das Bayerische Gesundheitsministerium ein Formular für Teststellen, die Bürgertestungen durchführen, bereitstellen. Darin werden die Vorgaben zum Nachweis der Anspruchsberechtigung konkretisiert.
Somit gilt bis auf Weiteres, dass für Besucherinnen und Besuchern vulnerabler Einrichtungen wie beispielsweise Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern, Menschen mit Behinderung, die Unterstützung über das persönliche Budget erhalten (§ 29 SGB IX) und deren Assistenzkräfte sowie für pflegende Angehörige eine unterschriebene Selbsterklärung ausreichend ist. Ein Nachweis der jeweiligen Einrichtung oder des Krankenhauses ist damit derzeit keine zwingende Voraussetzung, um eine kostenlose Bürgertestung als Besucher, Bewohner oder Patient zu erhalten.
Die übrigen zu Bürgertestungen berechtigten Personengruppen haben zusätzlich zum Identitätsnachweis die Testberechtigung durch entsprechende Dokumente zu belegen (z. B. ärztliches Attest, Mutterpass, positiver Test, Eintrittskarte, rote Corona-Warn-App, Testergebnis und Nachweis des Wohnortes).
Holetschek unterstrich: „Es hat sich erneut gezeigt: Nur eine rechtzeitige und vernünftige Einbeziehung der Länder in wichtige Entscheidungen ermöglicht auch eine möglichst reibungslose Umsetzung. Leider wiederholt der Bund alte Fehler immer wieder aufs Neue.“
Holetschek fügte hinzu: „Weitere Berliner Chaostage können wir uns mit Blick auf die wichtigen Weichenstellungen für den Herbst nicht leisten!“