Ab Juni: Ukraine-Geflüchtete erhalten Hartz IV

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Nach einem aktuellem Gesetzesentwurf sollen die Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet waren, vom Asylsozialleistungsbezug in den Leistungsbezug des Jobcenters wechseln. Hierauf bereitet sich das Landratsamt Aschaffenburg in engem Austausch mit dem Jobcenter für den Landkreis Aschaffenburg vor. Anders als beim Asylsozialleistungsbezug ist es für den Leistungsbezug im Jobcenter unbedingt erforderlich, dass alle Leistungsempfangenden schon einen Aufenthaltstitel oder an dessen statt eine Fiktionsbescheinigung haben.

Für den Fall, dass noch nicht jede Person beim Landratsamt einen solchen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt hat, findet sich das mehrsprachige Antragsformular auf der Homepage des Landkreises unter „Service > Formulare > Ausländerrecht“ sowie selbstverständlich in der Integreat-App auf www.ukrainehilfe-ab.de. Für Personen bis zum 16. Lebensjahr steht ein verkürztes Antragsformular zur Verfügung. Dem Antrag ist eine Passkopie beizufügen. Die Ausländerbehörde im Landratsamt fokussiert sich in den kommenden Tagen noch spezieller auf die Fertigung und Aushändigung von Fiktionsbescheinigungen.

Mit einer Fiktionsbescheinigung soll es dann möglich sein, einen Antrag auf SGBII-Leistungen beim Jobcenter zu stellen. Frühester Leistungsbeginn wäre der 1. Juni 2022. Hierfür ist nur ein einziger Antrag für die gesamte Bedarfsgemeinschaft zu stellen. Soweit kein Antrag beim Jobcenter gestellt wird, werden weiterhin Asylsozialleistungen vom Landratsamt gewährt. Personen, die nicht in die Altersspanne von 15 bis 65 Jahre fallen und auch mit keinen Angehörigen eine Bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter bilden können, erhalten dem Gesetzesentwurf nach weiterhin Sozialleistungen vom Landratsamt. 


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