Nach einem aktuellem Gesetzesentwurf sollen die Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet waren, vom Asylsozialleistungsbezug in den Leistungsbezug des Jobcenters wechseln. Hierauf bereitet sich das Landratsamt Aschaffenburg in engem Austausch mit dem Jobcenter für den Landkreis Aschaffenburg vor. Anders als beim Asylsozialleistungsbezug ist es für den Leistungsbezug im Jobcenter unbedingt erforderlich, dass alle Leistungsempfangenden schon einen Aufenthaltstitel oder an dessen statt eine Fiktionsbescheinigung haben.
Ab Juni: Ukraine-Geflüchtete erhalten Hartz IV
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