Am Montag hat die Polizei nach Verkehrskontrollen zweier Tretroller mit Elektromotor deren Weiterfahrt unterbunden und Strafanzeigen gestellt.
Diese verfügten über keine gültige Versicherung. Am Mainkai stoppten die Beamten gegen 15:25 Uhr einen 19-jährigen Deutschen, dessen E-Scooter ein ungültiges grünes Versicherungskennzeichen trug. Der Fahrer rechtfertigte sich damit, dass es nicht sein Fahrzeug, sondern der Roller seines Vaters ist. Entsprechend erfolgte jeweils eine Anzeige an den Fahrer und eine an den Halter des E-Scooters.
Gegen 17:20 Uhr ist ein 37-jähriger tadschikische Staatsbürger in der Baumhofstraße ebenfalls mit einem E-Scooter ohne Versicherung angehalten worden. Auch er verfügte nur über ein abgelaufenes Kennzeichen. Den beiden Männern, die sich nun einem Strafverfahren wegen Fahren ohne Pflichtversicherung stellen müssten, wurde die Weiterfahrt untersagt. Ihre E-Scooter mussten sie nach Hause schieben.
Im Zusammenhang mit dem Fahren von E-Scootern gibt die Unterfränkische Polizei die folgenden Hinweise:
- Das Mindestalter für das Fahren mit einem E-Scooter liegt bei 14 Jahren
- Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Bei alkoholisiertem Fahren werden Bußgelder erhoben und es kann der Führerschein entzogen werden
- E-Scooter-Fahrer dürfen nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren
- Das Tragen eines Helmes ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen, um schwere Kopfverletzungen zu verhindern.
- Der E-Scooter benötigt eine gültige Versicherung und ein entsprechendes Kennzeichen
- Das Fahren zu zweit auf dem E-Scooter ist untersagt







