TV Großwallstadt erhält Lizenz für Saison 2023/24

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Am Mittwochvormittag ist die Entscheidung ergangen, dass alle 37 Bewerber die Lizenz für die kommende Saison 2023/2024 der 1. und 2. Handball-Bundesliga erhalten. Diese Entscheidungen, die unter dem Vorbehalt der jeweiligen sportlichen Qualifikation stehen, hat die unabhängige Lizenzierungskommission der Handball-Bundesliga mit dem Vorsitzenden Rolf Nottmeier (Richter am Arbeitsgericht Minden) sowie Olaf Rittmeier (Steuerberater) und Frank Bohmann (Geschäftsführer der HBL GmbH) getroffen.

Dass der TVG die Lizenz erhalten hat, freut natürlich auch Geschäftsführer Stefan Wüst: „Wie erwartet haben wir seit 2018 zum 6. Mal in Folge auf Basis eines seriösen und soliden Finanzgebarens ohne Bedingungen die Lizenz erhalten. Aufgrund der allgemeinen Wirtschaftssituation Inflation und Ukrainekrieg stellt der mit 1,6 Millionen Euro beantragte Etat uns vor neue große wirtschaftliche Herausforderungen, die wir aber sicherlich meistern werden.“

„Trotz der schwierigen Phase ist diese Mitteilung eine sehr schöne Momentaufnahme und ich möchte mich an dieser Stelle bei all unseren Partnern bedanken, die uns in den letzten Jahren treu zur Seite standen. Aber unser Weg ist natürlich  noch nicht zu Ende und wir werden weitere starke Kooperationen benötigen, um unsere Ziele zu erreichen“, ergänzt Geschäftsführer Michael Spatz.

Im Verlauf des Lizenzierungsverfahrens wurden neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch rechtliche und infrastrukturelle Kriterien gemäß der Ordnung zur Lizenzierung geprüft. Im kommenden Herbst müssen die Clubs für die dann laufende Spielzeit 2023/2024 erneut ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dokumentieren.

Hinsichtlich der erzielten Umsätze ergaben die fristgemäß eingereichten Lizenzierungsunterlagen bei dem überwiegenden Teil der Vereine sowohl der 1. als auch der 2. Handball-Bundesliga eine deutliche Steigerung, so auch beim TV Großwallstadt.

Die Digitalisierung der Handball-Bundesliga hat auch Auswirkungen auf die Durchführung des Lizenzierungsverfahrens. Sie ermöglicht ein deutlich effizienteres und schnelleres Arbeiten sowohl für die antragstellenden Vereine als auch die Lizenzierungskommission. So konnte im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Austausch von Lizenzunterlagen über den traditionellen Postweg auf ein Minimum reduziert werden.


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