Die Polizei Unterfranken weißt daher erneut auf die Erneuerung des obligatorischen Versicherungsschutzes hin. Mit dem ersten März beginnt das neue Versicherungsjahr. Für Kleinkrafträder, E-Scooter, Fahrräder mit Hilfsmotor und S-Pedelecs ist das Fahren auf öffentlichen Straßen nur noch mit dem aktuellen schwarzen Versicherungskennzeichen erlaubt. Wer derzeit noch mit dem alten grünen Kennzeichen auf der Straße unterwegs ist, macht sich strafbar und genießt keinen Versicherungsschutz mehr. Bei Kontrollen am Mittwoch in Aschaffenburg und Bürgstadt mussten die Beamten insgesamt vier solcher Verstöße feststellen. Betroffen waren sowohl Fahrer von Kleinkrafträdern aber auch E-Scooter-Fahrer. Die Polizisten haben die Weiterfahrten unterbunden und entsprechende Strafverfahren einleiten müssen. Daher der alljährlich wiederkehrende Appell an die betroffenen Verkehrsteilnehmer: Kennzeichenwechsel nicht vergessen! Erhältlich sind die Schilder bei dem jeweiligen Versicherer.


PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von Aschaffenburg News!