BILANZ AUS DEN VORJAHREN
Bei den Sachverhalten in den vergangenen Jahren ging es zumeist um Sachbeschädigungen, Ruhestörungen oder Körperverletzungen. Insbesondere bei Sachbeschädigungen stellten sich einfache Streiche schnell als Straftaten heraus. Wer Häuser und Autos mit Eiern bewirft , Wände besprüht oder Briefkästen mit Feuerwerkskörper in die Luft sprengt, muss mit einem Strafverfahren
rechnen.
APPELL AN ALLE HALLOWEENFREUNDE
Die Polizei ruft dazu auf, die Grenze zwischen Streichen und strafbarem Handeln nicht zu überschreiten. Denn wenn aus harmlosen Scherzen Straftatenerden und jemand zu Schaden kommt,
hört der Spaß auf.
TIPPS FÜR ELTERN
Sprechen Sie im Vorfeld mit ihren Kindern über geplante Späße und erläutern Sie ganz klar die Grenzen zur Straftat. Zeigen Sie die Konsequenzen bei überzogenen Streichen oder übermäßigem
Alkoholkonsum auf. Insbesondere die Jüngeren sollten am besten durch einen erwachsenen Halloweenfreund auf ihrer abendlichen „Süßes oder Saures“-Tour begleitet werden.
Die unterfränkische Polizei wird auch in diesem Jahr wieder verstärkt im Einsatz sein und Präsenz zeigen, um strafbarem Handeln entgegenzuwirken und allen friedlichen Feiernden ein fröhliches Halloween zu ermöglichen. Stecken Sie ihre Energie und Kreativität in Kostüme oder Dekoration und nicht in sinnlose Streiche.