Das kirchliche Richterkollegium, das unabhängig entscheidet, bestand aus drei Kirchenrechtlern, von denen zwei auch weltliche Juristen mit Berufserfahrung als Staatsanwalt beziehungsweise Rechtsanwalt sind. In Übereinstimmung mit dem Urteil des Bad Kissinger Amtsgerichts ging das Kirchengericht von der Glaubhaftigkeit der Aussagen des Opfers, einer inzwischen 24-jährigen Frau, aus.
Während das staatliche Gericht lediglich den Tatzeitraum untersuchte, in dem das Opfer unter 14 Jahre alt war, überprüfte das Kirchengericht auch das nachfolgende Tatgeschehen und damit den kirchenrechtlichen Tatbestand des sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Person unter 18 Jahren.
Aufgrund der Beweiserhebungen gelangte das Richterkollegium zu der Überzeugung, dass es zwischen dem Pfarrer und der damals Minderjährigen von deren 13. Lebensjahr an bis zu ihrer Volljährigkeit wiederholt zu sexuellen Handlungen gekommen war. Weiter stellten die Kirchenrichter fest, dass dem Opfer von dem Priester noch als Minderjähriger eine volle Intimbeziehung in Aussicht gestellt wurde, sobald sie volljährig wäre. Das ist dann auch so geschehen.
Schon nach Auffassung des Bad Kissinger Amtsgerichts war keine pädophile Neigung des Täters anzunehmen. Weiter waren schuldmindernde Umstände zu berücksichtigen, die im kirchlichen Verfahren aufgrund einer psychologischen Begutachtung des Priesters untermauert wurden.
Nach einer umfassenden Gesamtwürdigung aller Umstände verhängte das kirchliche Gericht gegen den Priester unbefristet das Verbot der Ausübung des priesterlichen Dienstes. Weiter reduzierte es die Besoldung des Priesters auf eine reine Grundsicherung. Der verurteilte Priester und der Kirchenanwalt können gegen das Urteil Berufung beim römischen Dikasterium für die Glaubenslehre einlegen. Bischof Dr. Franz Jung bedauert im Namen der Diözese Würzburg zutiefst den schweren Missbrauch und das Leid des Opfers. Seitens der Diözese Würzburg wurden dem Opfer bereits mehrfach Hilfen angeboten. Der verurteilte Priester befindet sich in therapeutischer Begleitung in einer Einrichtung außerhalb des Bistums Würzburg.