Kirchenasyl: Freispruch für Ordensschwester Juliana Seelmann

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Als ein „starkes und wichtiges Signal in die Gesellschaft“, würdigt Bischof Dr. Franz Jung den Freispruch des Landgerichts Würzburg im Berufungsverfahren für Schwester Juliana Seelmann von den Oberzeller Franziskanerinnen am Donnerstag, 14. Juli. Weil das Kloster zwei Frauen aus Nigeria Kirchenasyl gewährte, war Seelmann Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt vorgeworfen worden. Das Amtsgericht Würzburg hatte sie deshalb im Juni 2021 zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der uneigennützige Einsatz für Menschen, die Hilfe benötigen, sei nie verurteilungswürdig, schreibt Bischof Jung an die Ordensfrau. Das Engagement Seelmanns verdiene im Gegenteil Lob, Anerkennung und Unterstützung. Er freue sich auch persönlich darüber, dass Schwester Juliana gerichtlich beschieden wurde, nicht falsch gehandelt zu haben, und bitte um Gottes Segen für sie und ihre Arbeit. Bereits vor der Verhandlung vor dem Amtsgericht Würzburg am 2. Juni 2021 hatte Bischof Jung erklärt, dass er hinter der Tradition des Kirchenasyls stehe.

„Es geht in allen Fällen um den Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte. Es legt die besonderen humanitären Härten im Rahmen des europäischen Asylsystems offen. Das Kirchenasyl kritisiert nicht den Rechtsstaat, sondern hilft in Einzelfällen Menschen in extremen Notsituationen“, hatte der Bischof damals erklärt. Seelmann habe aus tiefster christlicher Überzeugung gehandelt und zwei Frauen in Not vor Obdachlosigkeit und erneuter Zwangsprostitution geschützt.

 


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