Don‘t drink and drive - auch auf dem E-Scooter

Blaulicht
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Auch in Unterfranken erfreuen sich E-Scooter immer größerer Beliebtheit. Auf Grund der steigenden Unfallzahlen und festgestellten Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, weist die Polizei Unterfranken nochmals auf die wichtigsten Punkte hin!

➡ Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer! Bei alkoholisiertem Fahren werden Bußgelder erhoben bzw. wird ein Strafverfahren eingeleitet und es kann der Führerschein entzogen werden!
➡ Auf dem E-Scooter darf keine andere Person mitgenommen werden! Es ist nur ein Fahrer zulässig.
➡ E-Scooter-Fahrer dürfen nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren!
➡ Das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters liegt bei 14 Jahren!
➡ Das Tragen eines Helms ist nicht vorgeschrieben, aber ratsam!
➡ Das Nutzen des Mobiltelefons und anderer elektronischer Geräte ist verboten!
Die Gefahren von schwerwiegenden Verletzungen sind beim Fahren eines E-Scooters im Vergleich mit anderen Kraftfahrzeugen auf Grund der fehlenden Knautschzone, fehlender Schutzkleidung oder eines fehlenden Schutzhelms deutlich höher. Achtet auf unsere Tipps! Den Flyer des @BayStMI „Sicher unterwegs mit E-Bike, E-Scooter & Co“ mit vielen weiteren Punkten findet ihr hier: https://www.polizei.bayern.de/.../son.../escooter_und_co.pdf


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