Corona: Unterfränkische Polizei bei zahlreichen Versammlungen im Einsatz

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"Unterfrankenweit finden aktuell zahlreiche Versammlungen statt, die sich thematisch mit den Infektionsschutzmaßnahmen und dem Thema „Impfen“ beschäftigen. Die unterfränkische Polizei steht allen generell neutral gegenüber und verfolgt Verstöße konsequent im Rahmen der Verhältnismäßigkeit", schreibt die Polizei Unterfranken in einer Pressemitteilung.

Und weiter: "In enger Abstimmung mit der Versammlungsbehörde sind Kooperationsgespräche mit den Veranstaltern im Vorfeld der Versammlung stets unser Ziel. Wir appellieren daher an alle Veranstalter, ihr Vorhaben dem Versammlungsrecht entsprechend bei der Kreisverwaltungsbehörde rechtzeitig anzuzeigen."

Spannungsfeld zwischen Grundrechten
Selbstverständlich habe die Polizei zum einen die gesetzliche Aufgabe, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen und einen bestmöglichen Schutz der Bevölkerung vor Ansteckung mit dem Corona-Virus sicherzustellen. Gleichzeitig müsse sich das polizeiliche Einschreiten aber auch an dem zu schützenden Grundrecht auf Versammlungsfreiheit orientieren, welches als Stütze eines demokratischen Rechtsstaates gilt. Beide Rechtsgüter genießen gerade auch in der aktuellen Corona-Situation einen sehr hohen Stellenwert, so die Polizei Unterfranken 

Zusammenwirken zwischen den Sicherheitsbehörden
Bereits im Vorfeld von Versammlungen stehe die unterfränkische Polizei im ständigen und engen Austausch mit den originär zuständigen Kreisverwaltungsbehörden. Ziel sei es, frühestmöglich Absprachen mit den Versammlungsbehörden zu tätigen, die im Vorfeld die notwendigen Beschränkungen für einen möglichst für alle Beteiligten akzeptablen Rahmen festlegen.

"Leider kommt es hin und wieder vor, dass Initiatoren von Versammlungen ihrer Pflicht nicht nachkommen, Versammlungen rechtzeitig im Vorfeld bei der Versammlungsbehörde anzukündigen. In diesen Fällen ist es Aufgabe der Polizei, die notwendigen Beschränkungen kurzfristig festzulegen, die beispielsweise auch den Versammlungsort betreffen können. So kann die Polizei z.B. eine Versammlung stationär halten oder eine Aufzugsstrecke vorgeben. Genau diese Beschränkungen dienen insbesondere dem Infektionsschutz. Bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht wird die unterfränkische Polizei ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Verantwortlichen zu identifizieren und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen sie einzuleiten", schreibt die Polizei Unterfranken.

Polizeiliche Vorgehensweise bei Versammlungen
Wenn Einzelne Schutzvorkehrungen für die Gesundheit aller missachten, gelte es für die unterfränkische Polizei konsequent, aber gleichzeitig auch mit Augenmaß vorzugehen. Die unterfränkische Polizei verfolge dabei einen kommunikativen Ansatz und setze insbesondere bei ordnungsgemäß angemeldeten Versammlungen Kommunikationsteams ein. Diese Beamten würden gezielt Personen ansprechen, die zum Beispiel gegen den gesetzlich geregelten Mindestabstand bei Versammlungen verstießen oder Beschränkungen missachten würden. Führe auch das nicht zum Erfolg, könnten abgestuft weitere Maßnahmen getroffen werden, die letztendlich zum Ausschluss aus der Versammlung führen könnten.

Zudem müssten Versammlungsteilnehmer bei Nichteinhaltung von Infektionsschutzvorschriften mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen. In ein laufendes Versammlungsgeschehen greife die Polizei dann ein, wenn es erforderlich ist, um unvertretbare Infektionsgefahren zu unterbinden.

Sollte ein polizeiliches Einschreiten nach Prüfung des Einzelfalls entweder aus einsatztaktischen Gründen oder aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht möglich sein, würden Verstöße beweissicher dokumentiert, um eine Beanstandung ggf. nach Beendigung der Versammlung zu ermöglichen. Eine Auflösung einer Versammlung mit friedlichem Verlauf komme aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Frage, auch wenn es von Seiten der Teilnehmer zu Ordnungswidrigkeiten kommt. Straftaten würden von der unterfränkischen Polizei nicht geduldet und konsequent verfolgt.

"Die unterfränkische Polizei appelliert an alle Versammlungsteilnehmer, friedlich von ihrem Grundrecht Gebrauch zu machen und die Corona-Regeln (insbesondere den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern) und die im Vorfeld festgelegten Beschränkungen strikt zu beachten", schreibtunterfränkischen Polizei abschließend.


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