Dem hierdurch völlig überraschten Fahrer gelang es sein Fahrzeug zum Stillstand zu bringen und er verständigte die Polizei, die bei dem Mitfahrer eine Atemalkoholisierung von 1,13 mg/l feststellte.

Dieser musste hieraufhin eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und sich im Strafverfahren u.a. wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten. Durch sein Lenken machte er sich im rechtlichen Sinn zumindest kurzzeitig zum Fahrzeugführer in einem absoluten Fahruntüchtigkeitszustand.