Straßenbahnlinie 6 darf gebaut werden

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Mit Entscheidung vom 01.08.2022 hat der 22. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die noch anhängige Klage von Anliegern gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken vom 10.12.2020 abgewiesen.

Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Die Kläger befürchteten unter anderem Lärm, Erschütterungen und weitere Nachteile für sich als Anlieger. Das Gericht wies dies als unbegründet zurück. Es setzte sich dabei umfangreich mit dem Planfeststellungsbeschluss, den im Verfahren herangezogenen Gutachten sowie den durch die Planfeststellungsbehörde angeordneten Auflagen zum Schutz der Anlieger auseinander. Das Urteil bestätigt, dass der Planfeststellungsbeschluss auf der Grundlage der herangezogenen Gutachten rechtmäßig ergangen ist und die Belange der Kläger nicht verletzt.

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens war, seit der ursprünglichen Antragstellung in 2012 unverändert, die mehr als 4 km lange Trasse mit folgendem Verlauf: Barbarossaplatz – Theaterstraße – Residenzplatz – Balthasar-Neumann-Promenade – Ottostraße – Sieboldstraße – Zeppelinstraße – Schlörstraße – zu-Rhein-Straße – Wittelsbacher Platz – Zwerchgraben – Trautenauer Straße – Maurmeierstraße –Drachenwiese – Hubland – Leighton Areal.

Aus dem vom 11.12.2017 bis zum 15.12.2017 durchgeführten Erörterungstermin resultierte zuletzt eine Aktualisierung und Anpassung von Unterlagen (Schalltechnisches Gutachten, Verkehrsprognose, Faunistische Untersuchungen und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) landschaftspflegerischer Begleitplan). Regierungspräsident Dr. Eugen Ehmann hatte im Hinblick auf die hierdurch bedingte weitere Verfahrensdauer betont: "Wir müssen darauf achten, dass das Verfahren rechtssicher ist, da geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Diese Zeit ist der Preis für eine echte Bürgerbeteiligung."

Eine weitere Klage war bereits im Laufe der mündlichen Verhandlung am 21.07.2022 zurückgenommen worden. Die Tatsache, dass zwei Klagen zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben wurden, jedoch letztlich keine Aussicht auf Erfolg hatten, bestätigt diese seinerzeit abgegebene Einschätzung. Für das Bauvorhaben besteht jetzt die erforderliche Rechtssicherheit.


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