Die Große Strafkammer des Landgerichts Aschaffenburg hat im Strafverfahren wegen der Tötung ihrer 82-jährigen Mutter die 58-jährige Angeklagte wegen Totschlags in einem minder schweren Fall gem. §§ 212 Abs. 1, 213 Alt. 2, 21 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 6 Monaten verurteilt. Zur Überzeugung der Kammer steht fest, dass die Angeklagte, die ihre psychisch erkrankte Mutter bereits als Heranwachsende bis zur Tat über Jahrzehnte hinweg aufopferungsvoll gepflegt hat, ihre Mutter im Landkreis Miltenberg am Morgen des 15.08.2022 mit zahlreichen Schlägen mit einer Flasche und Messerstichen umbrachte und anschließend versuchte, sich selbst das Leben zu nehmen.
Mutter getötet: Freiheitsstrafe von 4 Jahren 6 Monaten für Tochter
Tools
Typographie
- Smaller Small Medium Big Bigger
- Default Helvetica Segoe Georgia Times
- Lese Modus