Bootsfahrt unter Drogeneinfluss

Landkreis Miltenberg
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Am Mittwochvormittag kontrollierten Beamte der Polizei Miltenberg im Bereich des Yachthafens einen Pkw mit Anhänger der zuvor in die Slipanlage eingefahren war.

Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für das Gespann war und zudem augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Gegen 07.20 Uhr fuhr der 35 Jährige nach den Feststellungen der Polizisten mit seinem Sportboot in Richtung der Slipanlage. Er wurde im Anschluss, als er seinen Pkw mit Anhänger zur Anlegestelle fuhr, kontrolliert. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten körperliche Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln fest, weshalb im Nachgang eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt wurde. Der Mann steht nun unter Verdacht nicht nur sein Kraftfahrzeug, sondern auch das Motorboot unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt zu haben.

Es erwarten ihn Anzeigen nach dem Straßenverkehrsgesetz, sowie der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Demnach ist auch das Führen von Wasserfahrzeugen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss nicht zulässig und erfüllt mindestens den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Zusätzlich machte er sich strafbar wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auch gegen den Halter des Fahrzeuggespanns müssen nun Ermittlungen wegen des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis geführt werden.


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