Ein 16-jähriger war mit einem Leichtkraftrad gegen den Pkw eines Lehrers gefahren. Diesen Unfall teilte er anschließend der Schulleitung mit. Bei der polizeilichen Unfallaufnahme stellte sich dann heraus, dass der Unfallverursacher nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Er hatte das Leichtkraftrad von einem Freund überlassen bekommen, damit er damit üben kann. Durch den Unfall entstand ein Sachschaden von ca. 5.000 Euro an den beiden Fahrzeugen.


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