Lebenslanges Lernen wird wichtiger denn je!

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Fachkräftesicherung, Transformation und Demografie dominieren nach der Corona-Krise den Arbeitsmarkt. Diese Veränderungen in der Arbeitswelt erfordern sowohl von den Unternehmen als auch von den Beschäftigten ein höheres Maß an Weiterbildungsbereitschaft und vor allem lebenslanges Lernen.

Aus diesen Gründen führt die Regionaldirektion Bayern gemeinsam mit dem DGB Bayern in Kooperation mit dem DGB Bildungswerk Bayern bereits seit 2019 regelmäßige Informationsveranstaltungen für Betriebs- und Personalräte durch. Vereinbart wurde dieses Format im „Pakt für berufliche Weiterbildung 4.0“, der zwischen der Bayerischen Staatsregierung und wichtigen Netzwerkpartnern geschlossen wurde. An den Präsenz- und Onlineveranstaltungen, die mehrmals pro Jahr stattfinden, haben bislang über 200 bayerische Betriebs- und Personalräte aus unterschiedlichen Branchen teilgenommen, die das Thema Weiterbildung in ihren Betrieben und Dienststellen als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren voranbringen wollen.

Als gesetzlich institutionalisierte Mitbestimmungsorgane können betriebliche Interessenvertreter:innen vor Ort auf kollegialer Ebene erheblichen Einfluss entfalten. Ziel soll dabei sein, die Teilnahme an Weiterbildungen zu erhöhen und die Qualität zu verbessern. Die systematische Einbeziehung der Betriebs- und Personalräte bei der Umsetzung von Weiterbildung ist nicht zuletzt deshalb wichtig, weil immer noch viel zu wenige Unternehmen und deren Beschäftigte die Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung nutzen.

Im Rahmen der Veranstaltungen lernen die Teilnehmer:innen ihre Beteiligungsrechte in Weiterbildungsfragen kennen und es werden Möglichkeiten über die gesetzlichen Förderinstrumente sowie über weitere Unterstützungsangebote der Agenturen für Arbeit aufgezeigt.

Diese seit 2019 erfolgreiche Zusammenarbeit wird nun weiter intensiviert. Gleichzeitig sollen Wege ausgelotet werden, wie das Zusammenspiel zwischen Arbeitsagenturen und betrieblichen Interessenvertretungen noch besser umgesetzt und nachhaltig organisiert werden kann.

All das hat zum Ziel, die Weiterbildungsbereitschaft und -beteiligung der Beschäftigten und Unternehmen in Bayern nachhaltig zu stärken.

Um wettbewerbsfähig zu sein, müssen Unternehmen attraktiv für die Beschäftigten sein, d.h. sie müssen sich abheben von anderen Betrieben, wenn sie in eine nachhaltige Unternehmenskultur investieren. Ein wichtiger Standortfaktor sind u.a. auch die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten im Betrieb. Mit Blick auf die Herausforderungen der Fachkräftegewinnung, der Digitalisierung und des Strukturwandels könnten viele Unternehmen noch stärker in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten investieren und damit auch die Mitarbeiterbindung stärken.

„Die Agentur für Arbeit bietet dafür mit dem Qualifizierungschancengesetz umfassende Fördermöglichkeiten. Jährlich profitieren rund 9.000 Beschäftigte von dieser Unterstützung. Wir fördern über alle Branchen hinweg und hoffen, dass in Zukunft noch mehr Betriebe und Beschäftigte diese Möglichkeit nutzen. Personalverantwortliche und Betriebs-/Personalräte von Unternehmen, die ihre Beschäftigten qualifizieren möchten, können sich direkt bei uns melden. Mit der Lebensbegleitenden Berufsberatung haben wir zudem auch ein Beratungsangebot für Beschäftigte, die sich beruflich weiterentwickeln möchten. Auch hier lohnt es sich mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen. Angebote gibt es für Einzelpersonen, aber auch Gruppen aus einem Betrieb", betonte Ralf Holtzwart, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit.

„Wichtig ist, dass bei der Weiterbildungsplanung nicht nur Unternehmenswünsche, sondern auch die Interessen und Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigt werden. Die Arbeitenden dürfen nicht zum Spielball wechselnder Anforderungen werden, sondern müssen die Möglichkeit erhalten, ihre berufliche Handlungsfähigkeit langfristig zu erweitern. Zugleich muss sichergestellt werden, dass alle Beschäftigten eines Betriebs die gleichen Chancen haben, an Weiterbildung teilzuhaben. Leider gilt auch hier viel zu oft das Matthäus-Prinzip: Wer hat, dem wird gegeben. An- und ungelernte Kolleg:innen nehmen weitaus seltener an Weiterbildung teil als Fach- und Führungskräfte. Damit Weiterbildung nicht an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbeigeht und einen nachhaltigen Beitrag zu gerechteren Lebensverhältnissen in Bayern leistet, muss sie unter Beteiligung der gesetzlichen Mitbestimmungsorgane erfolgen. Diese kennen die Bedarfslagen ihrer Kolleg:innen und verfügen über zahlreiche Handlungsinstrumente, um sie in die konkrete Ausgestaltung von Weiterbildung einzubringen“, erklärte Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern.


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