In den letzten beiden Augustwochen kam es bayernweit zu Straßenblockaden der Gruppe „Letzte Generation“.
Klima und Rechtsstaat schützen
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In den letzten beiden Augustwochen kam es bayernweit zu Straßenblockaden der Gruppe „Letzte Generation“.
29 der beteiligten Klimaaktivist*innen sitzen deswegen bis zu einem Monat in den JVAs München-Stadelheim und Memmingen in Präventivhaft. Die GEW Bayern übt scharfe Kritik an dieser beispiellosen Kriminalisierung von Klimaschützer*innen und fordert stattdessen die Bayerische Staatsregierung dazu auf, wirksame Maßnahmen zum Schutz unserer Lebensgrundlagen endlich umzusetzen. Im Rahmen ihrer Kampagne „100 für Bayern“ machten die Aktivist*innen der Gruppe „Letzte Generation“ (LG) mit landesweiten Straßenblockaden auf sich aufmerksam. Ziel dieser Aktionen war, die fortschreitende Klimakrise und die fortwährende Untätigkeit der Bayerischen Staatsregierung im Klimaschutz auf die Agenda zu setzen – gerade im Hinblick auf die Landtagswahl am 8. Oktober. Auch wenn über die von LG gewählte Aktionsform auch aus unserer Sicht gestritten werden kann, teilen wir deren Ansinnen und fordern die künftige Staatsregierung dazu auf, sich beherzt für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen einzusetzen.
Insbesondere aber verurteilen wir, dass Aktivist*innen für die Teilnahme an den Straßenblockaden mehrere Wochen, zum Teil sogar bis zu zwei Monate in Präventivhaft genommen werden – ohne dass es hierfür ein ordentliches Gerichtsverfahren gegeben hätte. „Hier werden Klimaaktivist*innen mit Terrorist*innen gleichgesetzt“, so Bernhard Baudler, Gewerkschaftssekretär der GEW Bayern. „Das ist völlig unverhältnismäßig, wenn wir bedenken, dass bei derlei Aktionen normalerweise mit einer Geldstrafe zu rechnen ist“, ergänzt das Vorstandsmitglied Siegfried Grob. Er fragt sich auch, ob "die reihenweise Präventivhaft mittlerweile gängige bayerische Rechtsprechung ist oder sich nur auf wenige handverlesene Richter beschränkt, die zufälligerweise gerade dienstlich verantwortlich sind?"
Der ursprüngliche Sinn von Präventivhaft, nämlich schwere Straftaten und Terrorismus zu verhindern, wird hier konterkariert. Ermöglicht wurde dies durch die Novelle des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) von 2018. Diese sieht die Möglichkeit einer Präventivhaft ausdrücklich auch bei der „bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit“ vor. Auch die Dauer von einem Monat, die in der Folge eines Richterbeschlusses sogar um einen weiteren Monat verlängert werden kann, ist eine Neuerung des PAG von 2018. Ein derart repressives Polizeigesetz ist in der Bundesrepublik Deutschland einzigartig und wurde daher von weiten Teilen der bayerischen Zivilgesellschaft, inklusive des GEW-Landesverbandes, scharf kritisiert.
Im Übrigen ist die Verfassungsmäßigkeit der Präventivhaft, wie sie derzeit gegen Mitglieder von LG im Freistaat verhängt wird, nicht abschließend geklärt. GEW-Vorstandsmitglied Dorothea Weniger bringt es auf den Punkt: „Hier werden Menschen eingesperrt, weil sie sich für ihr verfassungsmäßiges Recht auf eine lebenswerte Erde einsetzen. Anscheinend müssen wir hier in Bayern nicht nur das Klima schützen, sondern auch den Rechtsstaat.“ Ihr Kollege Dr. Benedikt Seger gibt zu bedenken, dass die Präventivhaft auch jederzeit gegen andere Akteur*innen der Zivilgesellschaft angewendet werden kann. „Heute trifft es die ‚Letzte Generation‘ – wer weiß, ob nicht morgen Streikende im Bildungswesen ins Visier geraten, die aufgrund ihrer desolaten Arbeitsbedingungen nicht mehr anders können?“
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