Rechtskräftig freigesprochener Priester: Bischof hebt Verbot auf

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Bischof Dr. Franz Jung hat das am 23. März 2022 gegenüber einem Priester der Diözese Würzburg ausgesprochene Verbot der Ausübung des priesterlichen Dienstes mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Das Amtsgericht Obernburg hatte den Priester von Vorwürfen des sexuellen Fehlverhaltens gegenüber einer erwachsenen Person rechtskräftig freigesprochen. Die kirchenrechtliche Voruntersuchung wurde beendet, da für ein kirchliches Strafverfahren oder eine Disziplinarmaßnahme ein begründeter Verdacht und eine rechtliche Grundlage fehlen. Der Priester wird auf eigenen Wunsch bis Ende April 2023 in einer Ordensgemeinschaft leben. Über seinen weiteren Einsatz wird in dieser Zeit entschieden.


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