1 Jahr und 5 Monate auf Bewährung für Gaststättenbetreiberin

Bayern
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Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls mündeten im April 2022 in ein Urteil des Amtsgerichts Würzburg. Eine 45-jährige Frau aus dem unterfränkischen Landkreis Kitzingen gestand vor dem Schöffengericht ein, Abgaben zur Sozialversicherung nicht oder nicht in voller Höhe an die Sozialversicherungsträger abgeführt zu haben. Die Betreiberin eines gastronomischen Betriebs unterschritt bei den Lohnzahlungen an ihre Angestellten teilweise auch den gesetzlichen Mindestlohn.

Fast zweieinhalb Jahre billigte die Geschäftsführerin, dass Sozialversicherungsbeiträge und Steuern in Höhe von knapp 250.000 Euro verkürzt wurden. Aufgedeckt wurde der Schaden durch Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Würzburg und der Staatsanwaltschaft Würzburg. Das Schöffengericht beim Amtsgericht Würzburg erkannte die Unternehmerin zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr und 5 Monaten auf Bewährung. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Schweinfurt führt Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Ermittlungen der FKS können sich über mehrere Monate oder Jahre erstrecken.

 


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