Grundsatzbeschluss zur Ermittlung der Windkraftpotentiale

Bayern
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n seiner Sitzung vom 19. Juli 2022 hat der Regionale Planungsausschuss einstimmig einen Grundsatzbeschluss zur Steuerung der Windkraftnutzung und der in diesem Rahmen notwendigen Ermittlung der Potentiale am  Bayerischen Untermain gefasst.

Ziel dabei ist es, die in der Region vorhandenen Windkraftpotentiale umfassend zu nutzen. Geeignete Gebiete sollen erkannt und insbesondere als Vorranggebiete für die Errichtung von Windkraftanalagen ausgewiesen werden. Dabei gilt es weiterhin, die Vielzahl der verschiedenen Belange in der Region zu berücksichtigen wie zum Beispiel Besonderheiten im Landschaftsbild. Voraussetzung bleibt, dass die geplanten und teils schon beschlossenen Änderungen der bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen tatsächlich Rechtskraft erlangen - insbesondere im Hinblick auf das Bundesnaturschutzgesetz, Baugesetzbuch, Erneuerbare-Energien-Gesetz und Wind-an-Land-Gesetz. In diesem Zuge soll es beispielsweise ermöglicht werden, dass der Regionale Planungsverband Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausweisen kann, in denen die bislang geltende 10-H-Regelung ersetzt werden würde. Unabhängig davon hatte der Regionale Planungsverband zusammen mit dem Regionsbeauftragten bereits im Herbst des vergangenen Jahres die Initiative ergriffen und damit begonnen, zu untersuchen, wo Windkraftpotentiale in der Region sowie auch innerhalb der Landschaftsschutzgebiete bei Wegfall der 10-H-Regelung vorhanden sein könnten. Auf Grund dieser vorausschauenden Arbeit konnten erste Potentialanalysen nunmehr in der Sitzung vom 19. Juli 2022 vorgestellt werden.

Der  Verbandsvorsitzende Dr. Alexander Legler betont: „Bis zur tatsächlichen Ausweisung neuer Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen im Regionalplan sind noch weitere und intensive Abstimmungen sowohl mit der Landesebene und den Fachbehörden als insbesondere auch mit den beteiligten Gemeinden zu führen. Dabei werden wir in gleicher Weise weiterhin zügig und mit der gebotenen Sorgfalt vorangehen, um die Nutzung von Windenergie auf verträgliche Weise in unserer Region zu ermöglichen, ohne die neben der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen die Energiewende vor Ort nicht erfolgreich gelingen kann.“ Schwerpunkt der Sitzung bildete allgemein die Energieversorgung der Region sowie die Energiewende - beispielsweise mit dem Tagesordnungspunkt zur Wasserwirtschaft. Vor dem Hintergrund des forstschreitenden Klimawandels und dem weltpolitischen Geschehen bleibt die Sicherheit der  Energieversorgung eines der zentralen Themen des Regionalen Planungsverbandes.


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