Kleintransporterfahrer fährt erneut ohne Fahrerlaubnis

Waldaschaff
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Am Freitagnachmittag, gegen 17:30 Uhr, wurde der Fahrer eines Kleintransporters mit moldawischer Zulassung an der Anschlussstelle Weibersbrunn einer Schleierfahndungskontrolle unterzogen.

Hierbei konnte der 35-jährige Fahrzeuglenker keinen gültigen Führerschein vorzeigen. Bei einer Überprüfung stellten die Fahnder fest, dass der Fahrer bereits im Jahr 2014 wegen eines gleichgelagerten Delikts polizeilich in Erscheinung getreten war. Außerdem wurde ihm das Recht aberkannt, von seiner ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Ein erneutes Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet. Der 35-Jährige hinterlegte hierzu eine Sicherheitsleistung in Höhe von 700 Euro. Da einer der Mitfahrer im Besitz einer rechtsgültigen Fahrerlaubnis und uneingeschränkt fahrtüchtig war, wurde diesem die Weiterfahrt gestattet.

 


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