Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer einen Haftbefehl offen hatte.  Gegen den 61-jährigen Fahrer, der in Fahrtrichtung Frankfurt reiste, bestand ein sogenannter Erzwingungshaftbefehl, den er durch Zahlung der noch ausstehenden Geldbuße abwenden konnte. Nachdem er den Betrag beglichen hatte, konnte der Mann seinen Weg fortsetzen. Den 61-Jährigen erwartet dennoch ein erneutes Bußgeldverfahren aufgrund der abgelaufenen Hauptuntersuchung, die seit mehreren Monaten überfällig war.


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