Der Kraftstoff verteilte sich von der Anschlussstelle Weibersbrunn bis zum Parkplatz Birkenhain auf dem rechten Fahrstreifen.

Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugführers wurde festgestellt, dass dieser, aufgrund einer zurückliegenden Trunkenheitsfahrt, das Recht verwirkt hatte in Deutschland von seiner ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Der 55-Jährige hatte nach Ablauf der damaligen Sperrfrist keine neue Fahrerlaubnis beantragt. Die Weiterfahrt des Herrn wurde mittels Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel unterbunden.


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