Private Firmen dürfen Abfälle nur dann sammeln, wenn sie ihre Sammlung beim Landratsamt angezeigt und dabei die schadlose und ordnungsgemäße Verwertung nachgewiesen haben. Generell untersagt sind zudem Sammlungen von gefährlichen Abfällen (Batterien, Elektrogeräte, Fahrzeuge etc.).

Bitte stellen Sie bei illegalen Sammlungen keinesfalls Wertstoffe bereit, denn häufig werden nur die aus Sicht der Sammler lohnenswerten Gegenstände abgeholt und der Rest Ihrer Abfälle bleibt entweder stehen oder wird im schlechtesten Fall später auf Parkplätzen oder in der freien Natur entsorgt. Neben den dadurch entstehenden Umwelt- und Sicherheitsproblemen müssen diese Hinterlassenschaften dann auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt werden. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Sammler die vermeintlich wohltätige Aktion dazu nutzen, Anwesen und deren Umgebung auszuspionieren.

Sollten Sie die illegalen Sammler bei ihrer Tätigkeit beobachten, verständigen Sie bitte die Polizei unter 06021/857-0 (PI Aschaffenburg). Bei weiteren Fragen zur Sammlung von Abfällen können Sie sich an das Landratsamt unter der Nummer 06021/394-205 wenden.

Bitte bedenken Sie: Sie als Bereitsteller*in der Abfälle können zur Verantwortung gezogen werden, wenn Ihre Abfälle vom Sammler anschließend illegal entsorgt werden! Nur die bei den Landkreissammlungen erfassten Wertstoffe kommen dem Müllgebührenhaushalt und damit Ihnen als Bürger*in zugute.

Beauftragen Sie in Ihrem eigenen Interesse daher besser die Wertstoff- und Sperrmüllabfuhr des Landkreises, nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten 7-10 des Abfallkalenders oder unter www.abfallwirtschaft-ab.de. Gebrauchsfähigen Gegenständen können Sie ein neues Leben schenken und anderen eine Freude machen, indem Sie diese auf der Tausch- und Verschenkbörse des Landkreises anbieten (www.verschenkboerse-ab.de) oder beispielsweise einem Sozialkaufhaus spenden.


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