Diese wurden durch einen Dienstleister erstellt und verschickt. Leider ist bei einigen Grundsteuerbescheiden eine Zahlungsaufforderung für Kleinbeträge enthalten. Es gilt für alle Grundsteuerbescheide, deren Grundsteuerbetrag weniger als 2,88 € beträgt, dass diese keine Zahlung an den Markt Mömbris leisten müssen. Bitte tätigen Sie in diesen Fällen keine Überweisungen an uns. Auch das Ausfüllen und Zuschicken eines neuen SEPA-Lastschriftmandates ist nicht nötig.

Begründung: Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.12.2024 beschlossen, dass die Kleinbeträge der Grundsteuer A bis zu einem Grundsteuermessbetrag von 0,90 € ab dem 01.01.2025 nicht mehr erhoben werden, da die Erhebung mehr Aufwand verursacht als Geld eingenommen wird. Dies entspricht einem Grundsteuerbetrag von ca. 2,88 € (Grundsteuermessbetrag 0,90 € mal Hebesatz 320 %).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit nicht alle Anfragen sofort von unserem Steueramt beantwortet werden können, da aktuell sehr viele Telefonate und E-Mails bezüglich der Grundsteuer 2025 bei uns eingehen. - MARKT MÖMBRIS, Büro des Bürgermeisters