Neben erheblichen Ausfallerscheinungen hinsichtlich der Fahrweise und körperlichen Verfassung wurde beim Fahrzeugführer zudem starker Marihuanageruch festgestellt. Der Grund war schnell gefunden, als die Beamten einen frisch aufgerauchten Jointrest entdeckten. Da dies dem Fahrzeugführer möglicherweise nicht genug „knallte“, hielt er für alle Fälle noch einen Böller in der Mittelkonsole bereit.

Da der Feuerwerkskörper aber keinerlei Zulassungsnachweise enthielt, wurde dieser von den Beamten sichergestellt und ein Verfahren wegen eines Vergehens nach dem Sprengstoffgesetz eröffnet. Nach der Blutentnahme zur Sicherung des Verfahrens wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr wurde die Weiterfahrt für zwölf Stunden unterbunden.


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