Geplanter Ausbau B 469: BUND fordert Erörterungstermin

Großostheim
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Der BUND Naturschutz (BN) hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum geplanten Ausbau der B 469 bei Großostheim eine umfangreiche Stellungnahme schon im November 2020 abgegeben und insbesondere Eingriffe in wertvolle Waldbestände sowie eine fehlende Klimaverträglichkeit kritisiert. Im Rahmen eines Erörterungstermins wären diese Einwände mit dem Staatlichen Bauamt und der Regierung von Unterfranken als Planfeststellungsbehörde zu erörtern.

Dass dieser nun entfallen und durch eine kurzfristig angesetzte Videokonferenz ausschließlich mit dem BN ersetzt werden sollte, hat der BUND Naturschutz abgelehnt. „Die Begründung, auf den Erörterungstermin aufgrund der Covid-19-Pandemie zu verzichten, ist nicht schlüssig, da zahlreiche Beschränkungen durch den Gesetzgeber längst aufgehoben wurden und die Infektionszahlen stark rückläufig sind. Vielmehr erscheint die Nennung dieses Grundes als Vorwand zur Umgehung des Erörterungstermins“, kritisiert Dagmar Förster, Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Aschaffenburg, dieses Vorgehen.

In einem Erörterungstermin sollen mit den Trägern öffentlicher Belange und den Umweltvereinigungen die Einwendungen erörtert werden. Sinn und Zweck des Erörterungstermins ist die bereits schriftlich vorgetragenen Einwendungen mündlich zu erläutern, um auch der Planfeststellungsbehörde eine weitgehende Sachverhaltsermittlung zu ermöglichen und gegebenenfalls weitere Sachaufklärung zu fordern. „Aufgrund der Erfahrungen mit der Durchführung von Erörterungsterminen ist eine mündliche Erörterung eine effektive Art und Weise Konfliktpunkte herauszuarbeiten, Nachfragen zu stellen und die verschiedenen Standpunkte zu vertiefen. Dies ist in einer Videokonferenz nur bedingt möglich“, so Steffen Jodl, BN-Regionalreferent für Unterfranken. Dies wird besonders in dem hier zugrundeliegenden Fall deutlich, bei dem es um die Frage geht, ob nicht auch eine andere Dimensionierung des Ausbaus einen weit weniger umfangreichen Eingriff in Natur und Landschaft bedeuten würde. Hierzu wurde vom BN ein Gutachten von RegioConsult vorgelegt. Hierauf wird in einem Erörterungstermin nochmals ausführlich einzugehen sein. Insbesondere das starre Festhalten an der Straßenbau-Richtlinie erscheint rechtlich nicht zwingend und fachlich nicht geboten.

 


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