Mainaschaff: 35-Jähriger wegen schwerer Vergewaltigung angeklagt

Mainaschaff
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Ein 35-jähriger Mann aus Aschaffenburg muss sich ab dem 14. Februar vor dem Landgericht Aschaffenburg wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen schwerem Raub verantworten. Der Angeklagte soll am 20. Juni 2021 in Mainaschaff eine Frau vergewaltigt haben, In einem anderen Fall im Mai 2021 zog er eine Frau ins Gebüsch und schlug mehrfach auf sie ein.

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg brach das erste Opfer am 29.05.2021 gegen 08:30 Uhr mit ihrem E-Bike von zu Hause in Mainaschaff auf, um auf dem Radweg am Mainufer zu ihrer Arbeitsstelle in Aschaffenburg zu fahren. Auf diesem Radweg befand sich der Angeschuldigte zunächst relativ langsam mit einem E-Bike ebenfalls in Richtung Aschaffenburg fahrend vor der Geschädigten, welche den Angeschuldigten überholte. Der Angeschuldigte fuhr hinter der Geschädigten her, beschleunigte nach ein paar Minuten und schloss zu der Geschädigten auf. Er fuhr dann im Bereich des genannten Radweges in Mainaschaff bei Kilometer 83,6 links neben die Geschädigte und versetzte ihr mit seiner rechten Hand einen kräftigen Schlag gegen den Hinterkopf und einen Stoß gegen den Oberkörper, sodass sie die Kontrolle über ihr E-Bike verlor und stürzte. Als die Geschädigte gerade dabei war, wieder aufzustehen, sah ihr der Angeschuldigte ins Gesicht und forderte von ihr die Herausgabe von Geld. Nachdem die Geschädigte zu ihm gesagt hatte, dass sie auf dem Weg zur Arbeit ist und kein Geld dabei hat, schlug ihr der Angeschuldigte unter Wiederholung der Forderung nach Geld mit der Faust in das Gesicht im Bereich der rechten Wange und des Kinns, woraufhin sie nach hinten zu Boden fiel. Der Angeschuldigte packte sie nun an den Armen und schleifte sie weg von dem Radweg in ein abgelegenes Gebüsch. Als sich die Geschädigte dort im Vierfüßlerstand befand, zog der Angeschuldigte ihr Hose und Unterhose herunter, so dass ihr Gesäß unbekleidet war. Die Geschädigte hatte nun Angst, dass sie der Angeschuldigte vergewaltigt. Der Angeschuldigte zog ihr Hose sowie Unterhose jedoch unvermittelt wieder hoch, um diese dann nochmals herunterzuziehen und erneut hochzuziehen. Im Anschluss hieran schlug der Angeschuldigte der Geschädigten 4 mal mit einem Stein und der rechten Faust auf den Hinterkopf und in das Gesicht. Zudem trat der Angeschuldigte die Geschädigte mehrfach in die Rippen links und würgte sie mit beiden Händen am Hals, so dass die Geschädigte keine Luft mehr bekam. Als sie so tat, als sei sie bewusstlos, ließ der Angeschuldigte von ihr ab, legte sie auf den Boden und bedeckte sie mit Blättern und Ästen.

Schließlich nahm der Angeschuldigte die sich in der verschlossenen Gepäckträgerbox des E-Bikes der Geschädigten befindliche weinrote Geldbörse. Die Geschädigte erlitt durch diese Tat neben starken Schmerzen einen Bruch des 4. Mittelhandknochens mit Verschiebung des Knochenfragments in Richtung Speiche, Frakturen der 7. und 8. Rippe links, eine ca. 2,5 cm längs verlaufende Schnittwunde an der Stirn, multiple Hautabschürfungen im Gesicht, eine ca. 1,5 cm große Rötung der Kopfhaut am Hinterkopf und Hämatome in Gesicht, am Hals, linken und rechten Oberarm sowie linken Oberschenkel. Zudem leidet die Geschädigte aufgrund dieser Tat nach wie vor an psychischen Beeinträchtigungen (zum Beispiel Angstzustände, Schlafstörungen), welche eine psychologische Behandlung der Geschädigten erforderlich machen.

Der zweite Fall ereignete sich laut Anklageschrift am 20.06.2021: Gegen 05:30 Uhr befand sich die Geschädigte zu Fuß auf dem Heimweg von Aschaffenburg kommend im Bereich des Radwegs in Verlängerung des Preußenwegs in Mainaschaff. Hier näherte sich ihr von hinten der Angeschuldigte, der die Geschädigte auf ihrem Weg bereits seit einigen Minuten beobachtet hatte, und griff sie unvermittelt an, wobei er ein beiges Handtuch bei sich trug und die Geschädigte unter Zuhilfenahme des Handtuchs unmittelbar zu Boden brachte. Zur Überwindung des Widerstands der Geschädigten schlug er ihr dabei mehrfach mit der Faust gegen den Kopf und in das Gesicht. Die Geschädigte tat dann aus Angst vor dem Angeschuldigten so, als sei sie bewusstlos. Nun packte der Angeschuldigte die Geschädigte an den Beinen und zog sie - auf dem Rücken liegend - etwa 60 Meter zu einer etwas abgelegenen Holzhütte, einem Bienenhaus. Dort schlug der Angeschuldigte mit der Faust weiter auf die Geschädigte ein und schlug ihren Kopf zudem gegen diese Holzhütte. Anschließend vergewaltigte er die Frau.

Nachdem der Angeschuldigte von ihr abgelassen hatte, sagte der Angeschuldigte zu ihr, dass er eine Pistole dabei habe und sie damit erschießen und anschließend vergraben sollte, weil sie zu viel weiß und zu viel gesehen hat. Weiterhin meinte er, dass er ihr auch 60.000 € oder 70.000 € geben könnte, damit sie nichts sagt. Zudem warf er ihr vor, dass sie so dumm sei und ob ihre Eltern ihr nicht beigebracht hätten, dass man zu dieser Uhrzeit nicht alleine herumläuft. Er äußerte auch, dass er sich entweder stellen wird oder die Geschädigte ihn erschießen müsse, woraufhin die Geschädigte in Tränen ausbrach und entgegnete, dass sie ihn nicht erschießen könne. Der Angeschuldigte drohte zusätzlich nach wie vor damit, dass er die Geschädigte erschießen werde, weil sie zu viel weiß. Daraufhin ging der Angeschuldigte mit der Geschädigten zu dem in einer Entfernung von ca. 80 Metern gelegenen Ufer der Aschaff, wo er sich und die Hände der Geschädigten mit Wasser abgewaschen hat. Schließlich entschuldigte sich der Angeschuldigte unvermittelt bei der Geschädigten, entließ sie nach etwa 2,5 Stunden gegen 08:00 Uhr aus seiner Gewalt und lief davon.

Die Geschädigte erlitt neben massiven Schmerzen und Schwellungen insbesondere ein Schädel-Hirn-Trauma mit multiplen Gesichtsfrakturen (Mittelgesichtsfraktur mit Orbitabeteiligung beidseitig sowie Beteiligung der Stirnhöhle, Kieferhöhle und Nasennebenhöhle beidseitig, mehrfragmentäre dislozierte Nasenbeinfraktur beidseitig) und Quetsch-Risswunden am Nasenrücken sowie unter dem linken Auge, eine schürfartige Verletzung am Hinterkopf und multiple Prellungen führend mit subkutanen Einblutungen im Bauch-, Becken- und Gesäßbereich.


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