Der Fahrer eines grauen Opel setzte seine Fahrt allerdings fort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Das Kennzeichen konnte vom Zeugen abgelesen werden. Der Crossback wurde an der linken Front leicht beschädigt.

Hier wird ein Schaden von 250,- Euro angenommen und den Unfallverursacher erwartet jetzt eine Strafanzeige wegen Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.


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