3-G-Regel bei Besuch von Rathaus

Haibach
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Mit der neuen Infektionsschutzverordnung in Bayern ist bei einer Inzidenz über 35 in vielen Bereichen der Zutritt nur noch mit 3-G-Nachweis (geimpft, getestet, genesen) möglich.

Zur Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung gilt diese Regel ab sofort auch beim Betreten des Rathauses.

Bitte zeigen Sie ein Impfzertifikat, eine Testbescheinigung oder eine Genesenen-Bescheinigung bei dem/der für Ihr Anliegen zuständigen Sachbearbeiter/in vor.


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