Geiselbach: Gefährliche Körperverletzung auf einer Geburtstagsfeier

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Auf einer Geburtstagsfeier im Hof eines Anwesens in der Rohrbachstraße erschien kurz vor Mitternacht ein nicht eingeladener Gast, der sichtlich alkoholisiert war. Nachdem der 29-jährige junge Mann aufgefordert wurde die Örtlichkeit zu verlassen, schlug er nach einem Streit unvermittelt einem 18-jährigen Gast die Faust ins Gesicht. Bei der anschließenden Rangelei gingen beide zu Boden. Der Aggressor trat im Anschluss dem jungen Mann noch ins Gesicht, als dieser vom Boden wieder aufstehen wollte.

Hierbei erlitt der 18-jährige Prellungen im Gesicht. Einem ausgesprochenen Platzverweis nach Belehrung der hinzugerufenen Polizeistreife kam der Mann ebenfalls nicht nach, weshalb er von den Polizeibeamten vom Anwesen geführt wurde. Hier kam es zu erheblichen Widerstandshandlungen von Seiten des Mannes gegenüber den Polizeibeamten. In dessen Folge musste er zu Boden gebracht und gefesselt werden und wurde in Gewahrsam genommen. Bei den Widerstandshandlungen wurden die beiden Polizeibeamten leicht verletzt, waren aber weiter dienstfähig. Die Staatsanwaltschaft ordnete aufgrund seiner Alkoholisierung eine Blutentnahme an. Neben einer Strafanzeige wegen Gefährlicher Körperverletzung kommt auf den Aggressor noch eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu. Der Mann ist schon einschlägig polizeilich bekannt und konnte nach Ausnüchterung wieder aus dem Gewahrsam entlassen werden. Der Alkoholwert lag nach Mitternacht bei 1,48 Promille. 


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