Im Rahmen der Kontrolle ergab sich der Verdacht, dass die 22jährige Fahrzeugführerin unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurde zudem bei dem 22jährigen Beifahrer des VW eine geringe Menge Marihuana aufgefunden. Die 21jährige Fahrerin musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen.

Sollte die Auswertung den ersten Verdacht einer Drogeneinwirkung bestätigen, muss die VW Fahrerin mit einem mindestens einmonatigen Fahrverbot sowie einer Geldbuße von mindestens 500 EUR rechnen. Ihr gleichaltriger Beifahrer muss sich wegen eines Vergehens des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten. 


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