Kontrolle eines E-Scooters: 15-Jähriger ohne Fahrerlaubnis

Obernau
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Die Fahrt mit einem E-Scooter endete für einen 15-Jährigen am Montagnachmittag mit der Kontrolle der Aschaffenburger Polizei.

Den Jugendlichen erwartet nun ein Ermittlungsverfahren, da er unter anderem nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis war.

Gegen 14:30 Uhr geriet der Jugendliche mit seinem E-Scooter in der Straße „Am Obstkeller“ ins Visier der Streife der Polizeiinspektion Aschaffenburg, da er mit auffällig hoher Geschwindigkeit und ohne Versicherungskennzeichen unterwegs war. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich schließlich heraus, dass das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von rund 30 km/h hat.

Hierfür ist zum einen eine entsprechende Fahrerlaubnis notwendig, welche der 15-Jährige nicht vorweisen konnte. Zudem war das Fahrzeug ohne gültige Versicherung im Straßenverkehr unterwegs.

Den Jugendlichen erwartet nun ein Ermittlungsverfahren auf Grund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Die wichtigsten Tipps rund um den E-Scooter:

  • Eine gültiges Versicherungskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht sein, um nachzuweisen, dass es versichert ist
  • Auf dem E-Scooter darf keine andere Person mitgenommen werden. Es ist nur ein Fahrer zulässig.
  • Das Tragen eines Helmes ist nicht vorgeschrieben, aber ratsam.

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